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Neuburg: Missbrauchsprozess in Neuburg: „Glaube nicht, dass meine Neigungen ganz verschwinden“

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Missbrauchsprozess in Neuburg: „Glaube nicht, dass meine Neigungen ganz verschwinden“

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    Von 2010 bis 2011 hat sich ein Mann aus dem Landkreis an seiner Cousine vergriffen.
    Von 2010 bis 2011 hat sich ein Mann aus dem Landkreis an seiner Cousine vergriffen. Foto: Alexander Kaya (Symbolfoto)

    Schon seit seiner Pubertät sah sich der 33-Jährige Kinderpornografie an. Zunächst nur aus Interesse, dann blieb es dabei. Er hatte immer mal wieder ein Bild auf seinem Computer, das Kinder in eindeutigen Posen zeigte. Doch was die Polizei letztlich auf diversen Speichermedien des Mannes fand, der aus einer Landkreisgemeinde stammt, verschlug selbst erfahrenen Ermittlern die Sprache: Über 8000 kinder- und mehr als 350 jugendpornografische Bild- und Videodateien hatte er in elf Jahren auf Laptop, Computer, Handy und Cloud-Speicher heruntergeladen. Inhalte mit härtester Kinderpornografie, unter anderem von Säuglingen und Kleinstkindern, wie man es „relativ selten sehe“, so ein Gutachter.

    Amtsgericht Neuburg: 2010 bis 2011 vergriff sich der Mann auch an seiner Cousine

    „Der Datenumfang ist enorm, das liegt schon bei den oberen zehn Prozent der Fälle.“ Der Schwerpunkt, erklärte der Gutachter weiter, liege jedoch bei einem Altersbereich zwischen acht und 14 Jahren. Das bestätigte auch der Angeklagte: „Meine Präferenz liegt bei Kindern ab zehn Jahren.“ Fünf Dateien davon hatte der 33-Jährige an einen Bekannten weitergeschickt. Doch nur beim Anschauen solcher Bilder blieb es nicht.

    2010 bis 2011 vergriff sich der Mann auch an seiner Cousine. Das Mädchen war damals gerade einmal zehn Jahre alt. Bei einer Übernachtung im Gartenhäuschen einer Verwandten berührte der Angeklagte das schlafende Kind unsittlich. Vier Jahre lang fasste er mal im Kinderzimmer des Mädchens, mal im Pool, mal bei der Begrüßung ganz zufällig und nur kurz an deren Brust.

    Der Angeklagte räumte vor dem Schöffengericht in Neuburg alles ein.
    Der Angeklagte räumte vor dem Schöffengericht in Neuburg alles ein. Foto: Elisa Glöckner (Symbolfoto)

    Die Geschädigte kann sich an den Vorfall in der Gartenlaube nicht erinnern. Auch durch die weiteren Missbrauchsfälle hat das Mädchen keinen psychischen Schaden erlitten, wie aus dem Polizeiprotokoll hervorgeht. Da der Angeklagte die Taten vollumfänglich einräumt, wurde der heute jungen Frau die Aussage vor Gericht erspart.

    Aufgeflogen war der 33-Jährige durch die Anzeige seiner Ex-Freundin. Ihr hatte er von dem Missbrauch der Cousine erzählt und sie hatte auf dem Laptop des Mannes die Kinderpornos entdeckt. Auch Nacktfotos der damals 15-jährigen Cousine fand die 37-Jährige. Als sie ihren Freund zur Rede stellte, „fand er es nicht schlimm. Er verstand nicht, wo der Fehler ist“. Aus Liebe schwieg die Frau zunächst. Bis der Verkäuferin eines Tages ihre Freundin von einem Vorfall auf einer Geburtstagsparty, bei der auch der Angeklagte anwesend war, erzählte. Sehr angetrunken hatte sich der 33-Jährige vor der Freundin entblößt. Daraufhin ging die 37-Jährige zur Polizei.

    Pädophile Neigung: Der Angeklagte hat bereits mit der Therapie begonnen

    „Ich glaube nicht, dass meine Neigungen ganz verschwinden“, erklärte der Angeklagte vor Gericht. Bereits in der Untersuchungshaft, in der der Mann seit August 2020 sitzt, hat er mit einer Therapie begonnen. Vor Gericht entschuldigte sich der 33-Jährige bei allen Beteiligten „für den seelischen Schmerz“ und bedankte sich bei den Zeugen „für die Möglichkeit, alles aufzuarbeiten“. Staatsanwältin Alexandra Engel berücksichtigte das Geständnis und die kooperative Mitarbeit des Angeklagten bei den Ermittlungen.

    Dennoch zeigten die Dateien schwersten Missbrauch. Die „Präferenz“ nur für Kinder von zehn Jahren nahm Engel dem Angeklagten jedoch nicht ab, da auch über 320 Dateien von Säuglingen vorhanden waren. Sie forderte dreieinhalb Jahre Gefängnis. Verteidiger Stefan Roeder plädierte lediglich auf eine zweijährige Bewährungsstrafe. Die Taten lägen bereits sechs bis zehn Jahre zurück und standen kurz vor der Verjährung, als sein Mandant ein Geständnis abgelegt habe.

    Das Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsrichter Christian Veh verurteilte den 33-Jährigen schließlich zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Da der Mann nicht vorbestraft, einsichtig und kooperativ sei, habe diese Strafe eine Signalwirkung, erklärte Veh. Eine Bewährung wäre völlig „systemwidrig“. Das Urteil wurde angenommen.

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