Als regelrechten „Sammler“ von Kinder- und Jugendpornografie und mengenmäßig unter den „Top Ten“ derartiger Fälle bezeichnete der Sachverständige einen 56 Jahre alten Neuburger. Denn bei dem Mann wurden über 200.000 Dateien der „härtesten“ Missbrauchsbilder und -videos gefunden, auch von Säuglingen und Kleinkindern. Am Mittwoch musste er sich vor dem Amtsgericht Neuburg wegen Besitzes und Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Schriften verantworten.
Am Gefängnis kam der Neuburger nur vorbei, weil der Richter im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft besondere Umstände sah. Aufgeflogen war der 56-Jährige durch einen Zufall. Der Computer des Mannes war kaputtgegangen. So brachte er das Gerät samt Dateien zur Reparatur. Der Computerfachmann alarmierte dann die Polizei. „Mir war nicht klar, dass der das sieht“, erklärte der Angeklagte vor Gericht. „Aber bestreiten kann ich es kaum. Mir war die Tragweite nicht bewusst.“
Richter: „Die Bilder sind absoluter Dreck!“
Das allerdings nahm ihm Amtsrichter Christian Veh nicht ab: „Die Bilder sind absoluter Dreck. Für jedes Bild wird ein Kind missbraucht und nur, weil es solche Leute gibt wie Sie.“ Auch glaubte Veh dem Mann nicht, dass der nicht gewusst habe, dass er die Dateien auf einer Tauschbörse heruntergeladen hatte, bei der jeder Download automatisch an andere Nutzer weiterverbreitet wird. Zwei Jahre lang hatte der 56-Jährige mehr als 200.000 Dateien in Form von Bildern oder Videos auf seine Rechner und sein Handy heruntergeladen, die härteste Sexualpraktiken aller Art vornehmlich mit Säuglingen und Kleinkindern zeigten. Sogar blutende Verletzungen hatten die Kinder bei dem Missbrauch davongetragen. Die Suchbegriffe, die der Angeklagte dabei im Internet verwendet hatte, sind klassische Bezeichnungen für Kinderpornografie in der Szene.
Der Sachverständige sprach vor Gericht von einem „außergewöhnlichen Fall, der mengenmäßig unter den Top Ten der ihm bekannten Fälle“ liege. Allerdings habe der 56-Jährige keinen Kontakt zu Kindern aufgenommen. Er sei ein reiner Konsument und Sammler. Alle Bilder und Videos habe der Mann wohl bei der großen Menge gar nicht anschauen können. Nach dem Herunterladen hatte der Angeklagte die Dateien dann auf externe Festplatten verschoben, wo ein weiterer Zugriff nicht mehr möglich war. Staatsanwältin Carola Sciurba hätte den 56-Jährigen aufgrund der „unglaublichen Masse an härtester Pornografie über einen erheblichen Zeitraum“ gerne für ein Jahr und zehn Monate hinter Gittern gesehen.
Richter legt Angeklagtem eine Therapie nahe
Doch Richter Christian Veh verhängte eine 22-monatige Bewährungsstrafe. „Sie sind Teil des Räderwerks ‘Kindesmissbrauch’ und das ist unterste Stufe. Dennoch haben Sie eine Bewährungschance verdient“, sagte Veh. Denn der Angeklagte habe keine Vorstrafen und sei geständig. Außerdem sei der 56-Jährige ein Sammler und verbreite nicht aktiv Pornos oder kontaktiere Kinder, begründete der Richter. Der Mann, der das Urteil annahm, muss zudem 2000 Euro an den Kreisjugendring bezahlen. Veh legte dem 56-Jährigen noch ans Herz, eine Therapie zu machen.