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Neuburg: Kindesmisshandlung vor Gericht in Neuburg: Mit dem Staubsauger verletzt?

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Kindesmisshandlung vor Gericht in Neuburg: Mit dem Staubsauger verletzt?

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    Mutter und Stiefvater bestreiten vor Gericht in Neuburg, dem Kind etwas angetan zu haben.
    Mutter und Stiefvater bestreiten vor Gericht in Neuburg, dem Kind etwas angetan zu haben. Foto: Alexander Kaya (Symbolfoto)

    Mit einem Staubsauger soll er ihr an den Nacken gegangen sein, ihr den Schaft an den Hals gelegt haben und die kindliche Haut so lange damit gereizt haben, bis der kleinen Lea* an diesem Junitag 2019 ein Hämatom mit einem Durchmesser von zehn Zentimetern entstand. Außerdem wird der Stiefvater, 31, beschuldigt, das Mädchen mindestens zehn Mal ohne Grund mit einem Stecken geschlagen zu haben, an dessen Ende ein Metallhaken sitzt.

    Ehepaar vor Gericht in Neuburg: Missbrauchsbehauptung stamme vom Ex-Mann

    Mit diesen unleugbar gravierenden Vorwürfen muss sich Richter Gerhard Ebner bei diesem Prozessauftakt am Neuburger Amtsgericht beschäftigen. Mutter und Stiefvater, ein Ehepaar aus einer Gemeinde im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, werden bezichtigt, der inzwischen Sechsjährigen mehrfach Körperverletzungen – teils in gefährlicher Hinsicht – zugefügt zu haben. Beide aber bestreiten die Klage, die ihnen Sophia Hager von der Staatsanwaltschaft zur Last legt. Woher aber stammen die Behauptungen des Missbrauchs dann?

    Es seien Nachwirkungen eines Rosenkriegs. Der habe bereits zur Jahresmitte 2015 begonnen, als plötzlich eine E-Mail beim Jugendamt eingegangen sei, erzählt die 26 Jahre alte Mutter im Saal 42. Absender war den Ausführungen zufolge der frühere Ehemann der Angeklagten und Vater von Lea. Er habe in dem Schreiben an die Behörde den Verdacht postuliert, dass der neue Mann an der Seite der Mutter das Mädchen misshandeln könnte.

    Ein Glaubwürdigkeitsgutachten des Kindes soll bis zur Fortsetzung des Prozesses erstellt werden.
    Ein Glaubwürdigkeitsgutachten des Kindes soll bis zur Fortsetzung des Prozesses erstellt werden. Foto: Elisa Glöckner (Symbolfoto)

    Und die Lage spitzte sich zu. Einige Jahre später nämlich, es war Sommer 2018, habe die 26-Jährige berechnen lassen wollen, wie hoch der Unterhalt sei, den ihr Ex-Mann zahlen müsse. Der Stiefvater erinnert sich, dass ab diesen Zeitpunkt dann Verleumdungen gegen ihn angefangen haben. Bis zu seiner Arbeitsstelle sogar sei die Missbrauchsbehauptung getragen worden. „Wissen’s“, sagt er zum Richter. „Wie die Leute einen angesehen haben.“ Herablassend, abschätzig. Angewidert.

    Er bekräftigt, dass er Lea liebe und behandle wie seine eigenen drei Kinder, die er mit seiner Ehefrau hat. „Ich habe das Kind kennengelernt, als es ein Jahr alt war. Ich habe das Mädel überall mit hingenommen.“ Er habe Nächte mit ihr verbracht, als sie krank war. Sie sei die erste gewesen, die ihn begrüßt habe, sobald er von der Arbeit nach Hause gekommen war. „Für mich ist der Vorwurf deshalb unfassbar.“

    Justiz in Neuburg-Schrobenhausen: Woher stammt das Hämatom am Hals?

    Was es mit dem großen blauen Fleck am Hals des Mädchens auf sich hatte, erklärt er sich mit Spielereien zwischen den Kindern. Zumal der damals zwei Jahre alte Sohn ein großes Interesse am Staubsauger habe. Dass ihr etwas fehle oder dass sie Schmerzen habe, habe Lea an diesem Tag zudem nicht geäußert. Erst am Abend, nachdem sie Zeit beim leiblichen Vater verbracht habe, sei der Vorwurf laut geworden, dass das Kind misshandelt worden sei.

    Geht es hier also um Missbrauch oder um den Missbrauch von Missbrauch? Genau diese Frage soll nun ein Glaubwürdigkeitsgutachten des Kindes klären. Bisher hatte Lea nur in Videoaufzeichnungen von vermeintlichen Vorfällen berichtet. Sollte das Gutachten positiv ausfallen, sagt Richter Gerhard Ebner, müsse man das Umfeld der Familie und auch das Mädchen selbst anhören. „Dann müssen wir das Ganze mit dem großen Scheinwerfer ausleuchten.“

    Sehen darf der Stiefvater, der schon einmal im Gefängnis saß, Lea nicht. Auch nicht ihre Mutter. Die leiblichen Eltern haben zwar das geteilte Sorgerecht, das Kind aber lebt mittlerweile beim Ex-Mann der Angeklagten. Einen begleiteten Umgang für die Mutter hatte die Behörde ausgesetzt – mitunter aus finanziellen Gründen. Ein neuer Antrag scheint in Vorbereitung.

    *Name von der Redaktion geändert

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