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Neuburg: Justiz in Neuburg: Hat er heikle Bilder an die Tochter verschickt?

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Justiz in Neuburg: Hat er heikle Bilder an die Tochter verschickt?

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    Ein knapp 50 Jahre alter Mann stand hier vor Gericht: Amtsgericht Neuburg.
    Ein knapp 50 Jahre alter Mann stand hier vor Gericht: Amtsgericht Neuburg. Foto: Maya Spitzer (Symbolfoto)

    Es ist bizarr. Ein Mann, etwa 50, nahm seine frühere Lebensgefährtin beim Sex auf, schoss Fotos von ihr in eindeutigen Posen. Später versendet er die Bilder – erotisch, lasziv, aufreißerisch – an die Tochter der Frau. Warum?

    Amtsgericht Neuburg: Angeklagter soll "höchstpersönlichen Lebensbereich" verletzt haben

    Diese Frage lässt sich zumindest an diesem Tag vor dem Amtsgericht in Neuburg nicht ganz eindeutig beantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Kraftfahrer auf der Anklagebank vor, den höchstpersönlichen Lebensbereich der 50 Jahre alten Frau verletzt zu haben und pornografische Schriften verbreitet zu haben. Konkret soll er im Januar dieses Jahres mindestens sechs solcher Aufnahmen von der Mutter über ein Chatprogramm an die 23-jährige Tochter übermittelt haben. Bilder, die gemeinsam gemacht und im Einvernehmen angefertigt wurden, so beteuert der Mann.

    Anders schildern es die Betroffene und deren Tochter. Die Mutter selbst habe nur von einigen Fotos gewusst – nicht von allen. Und schon gar nicht sei sie einverstanden gewesen, dass ihr Ex-Partner solche Bilder weiterverschickt. Wenig glücklich dürfte auch die 23 Jahre alte Tochter gewesen sein. Im Zeugenstand erzählt sie, dass sie gerade im Auto gewesen sei, als sie die Bilder bekommen habe. „Wir waren unterwegs zum nächsten Gerichtstermin“, sagt sie.

    Denn der Angeklagte und ihre Mutter waren zu diesem Zeitpunkt schon länger getrennt, ein Verfahren gegen ihn wegen Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz war bereits in Gang. Man habe also telefoniert. „Dann hat er uns gedroht“, sagt die Tochter. „Wir sollten alles zurückziehen, dann würde er die Bilder löschen.“ Kurze Zeit später erreichten sie die Aufnahmen.

    Prozess wegen Verbreitung pornografischer Schriften: "Solche Bilder schicke ich nicht herum“

    „Solche Bilder schicke ich nicht herum“, mahnt Richter Christian Veh deutlich. Das Zeug müsse zuhause in der Nachttischschublade bleiben. „So etwas verschicke ich nicht – vor allem nicht der Tochter.“

    Ein Dachdecker stand in Neuburg wegen Verbreitung pornografischer Schriften vor Gericht.
    Ein Dachdecker stand in Neuburg wegen Verbreitung pornografischer Schriften vor Gericht. Foto: Isabella Tartamella (Symbolfoto)

    Er verurteilt den Kraftfahrer zu einer Einzelstrafe von 90 Tagessätzen à 30 Euro und bleibt damit deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft von 180 Tagessätzen. Christian Veh: „Ich sage es noch einmal. Man kann Bilder aufnehmen, schließlich sind alle erwachsen. Man kann sie aber nur verschicken, wenn der, der sie bekommt, einverstanden ist und auch der, der darauf abgebildet ist.“

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