Angesichts der höchst angespannten Lage in den oberbayerischen Krankenhäusern hat die Regierung von Oberbayern die COVID-19-Schwerpunktkrankenhäuser im gesamten Regierungsbezirk nach Stufe 3a des Notfallplans zur Corona-Pandemie dazu verpflichtet, von sämtlichen unter medizinischen Aspekten aufschiebbaren stationären Behandlungen abzusehen. Die stationären Kapazitäten sollen für die Behandlung von Notfallpatienten, COVID-19-Patienten sowie Patienten, deren planbare Behandlung aus medizinischen Gründen nicht verschoben werden kann, reserviert werden, heißt es in einer Mitteilung. In der Region sind davon die Kliniken Neuburg, Ingolstadt, Schrobenhausen, Privatklinik Dr. Maul, Don Bosconeum, Eichstätt, Kösching und Pfaffenhofen betroffen.
Neuburg/Ingolstadt