Der Richter spricht gleich zu Beginn Klartext. Wenn es zu einer Verurteilung komme, und dafür spreche einiges, könne sich der Angeklagte eine Strafe zur Bewährung „abschminken“. Diese einleitenden Worte richten sich an einen 31-Jährigen aus dem Raum Ingolstadt, der sich vor dem Neuburger Amtsgericht verantworten muss. Ihm werden Urkundenfälschung, unerlaubtes Beschaffen von Betäubungsmittel, Erschleichen von Leistungen sowie Betrug vorgeworfen. Christian Veh, Vorsitzender Richter des Schöffengerichts, macht dem Mann klar, um was es geht. Dieser ist 13-fach vorbestraft, zum Teil einschlägig. Bestätigt sich die neuerliche Anklage, führt kein Weg am Gefängnis vorbei.
Neuburg/Ingolstadt