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Neuburg: Hinter dem Rücken aktiv: Neuburgs OB rügt Stadtrat

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Hinter dem Rücken aktiv: Neuburgs OB rügt Stadtrat

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    Neuburg plant eine Fußgänger- und Radfahrerbrücke über die Donau. Hier ein Modell zwischen Schilchermühle und Brandlwiese.
    Neuburg plant eine Fußgänger- und Radfahrerbrücke über die Donau. Hier ein Modell zwischen Schilchermühle und Brandlwiese. Foto: Quelle: Ingenieurbüro Sabine Wiederer

    Es ging um Kompetenzüberschreitung und den deutlichen Hinweis dazu von Oberbürgermeister Bernhard Gmehling, dass „bestimmte Dinge so gar nicht gehen“. Was hinter diesem Einführungssatz steckte, erklärte er in der jüngsten Stadtratssitzung unter Punkt „Verschiedenes“.

    Konkret gemeint war ein von ihm vergebener Auftrag an BrennerPlan. Die für die Stadt schon mehrmals tätige Verkehrsplanungsgesellschaft aus Stuttgart sollte die Möglichkeiten einer Vernetzung von Radwegen und die Umleitungen von Verkehrswegen über eine geplante Fahrradbrücke darstellen.

    Ein Neuburger Stadtrat hatte Kontakt zum Gutachter aufgenommen und wollte zusätzliche Untersuchungspunkte aufgenommen haben

    Ohne das Wissen des OB nahm ein Stadtrat Kontakt zu der Firma auf und wollte noch weitere Punkte in das zu erstellende Gutachten aufnehmen lassen. Nur durch Zufall, so der OB auf Nachfrage, habe er letztlich davon Kenntnis erhalten.

    „Wenn ein Stadtrat meint, dass ein erteilter Auftrag an eine Firma fehlerhaft sei, kann er einen Antrag an den Stadtrat stellen“, verdeutlichte Bernhard Gmehling. Dass ein Stadtrat anstatt dessen selbst an den Gutachter herantrete und seine eigene Meinung und eigenen Wünsche äußere, sei nicht zulässig. „Wo käme man da hin, wenn das Schule machen würde. Ein Gremiumsmitglied könnte sich zum Beispiel an die beauftragte Fliesenfirma für den Siedlerweg in Feldkirchen wenden und kundtun, dass er andere Fliesen möchte, weil die ausgesuchten ihm nicht gefallen“, beschrieb der Rathauschef gegenüber der Neuburger Rundschau.

    „Das ist allein Sache des Oberbürgermeisters, der die Stadt nach außen hin vertritt, oder aber jemand ist explizit von ihm dafür beauftragt worden“, stellte Gmehling klar. Gleiches würde übrigens auch gegenüber den Mitarbeitern der Stadtverwaltung gelten.

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