Drei Mal hat sie der Mann, den sie zu lieben glaubte, verprügelt. Es begann mit Schlägen. Später hat er sie getreten, geohrfeigt und in den Brustkorb geboxt. Ein anderes Mal hat er sie derart roh am Ohr gepackt, dass Ärzte die drei Zentimeter lange Wunde nähen mussten. Nach drei Verhandlungstagen wurde der 47-jährige Dachdecker am Mittwoch nun am Amtsgericht verurteilt.
Ihre Aussage hatte das Opfer, eine Hausfrau Mitte 30, bereits am ersten Verhandlungstag gemacht (wir berichteten). Vom Besucherbereich im Saal 42 aus verfolgt sie die beiden folgenden Sitzungen. Sie ist den Tränen nahe – auch am dritten Verhandlungstag. Immer wenn die Handgreiflichkeiten gegen sie geschildert werden, ist ein leises Schluchzen zu hören. Die körperlichen und seelischen Folgen für das Opfer bleiben. Das vermutet auch Staatsanwalt Thorsten Schalk in seinem Plädoyer.
Gericht in Neuburg: Mann schlug mehrfach seine Ex-Freundin
Nur wenige Meter entfernt sitzt der Angeklagte. Der gelernte Dachdecker, 47 Jahre alt, muss sich wegen diverser Delikte vor dem Amtsgericht in Neuburg verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm neben gefährlicher Körperverletzung und körperlicher Misshandlung unter anderem auch Beleidigung und Bedrohung vor, die sich gegen Polizeibeamte richteten.
Das Vorstrafenregister des Angeklagten ist 14 Einträge lang. Darunter auch einschlägige Vorstrafen wie Beleidigung und Körperverletzung.
Am letzten Verhandlungstag sagt noch eine Polizeibeamtin als Zeugin aus. Sie hatte nur telefonischen Kontakt mit dem Angeklagten. Die Telefonate beschreibt sie als unerfreulich: Er beleidigte sie und Kollegen, nannte sie „Püppchen“ und Schlimmeres. Die Aussage passt zu den Schilderungen der anderen Beamten, die von dem Angeklagten bei den Einsätzen bedroht und beleidigt worden sein sollen. Dass der Dachdecker zum Zeitpunkt der Telefongespräche alkoholisiert war, kann die Polizistin nicht bestätigen. Lediglich seine „hoch aggressive Art“ sei ihr aufgefallen.
Angeklagte bereut seine Tat vor dem Neuburger Amtsgericht
Im Verlauf des Prozesses hat sich der Angeklagte mehrmals geständig und reuig gezeigt. „Ich kann es nicht mehr ungeschehen machen“, entschuldigt sich der Schläger bei seiner Ex-Freundin vor Gericht, es tue ihm wahnsinnig leid. Damals sei viel Alkohol im Spiel gewesen, von beiden Seiten. Er räumt die Schläge, die Ohrfeigen, die Misshandlungen in der Wohnung umfangreich ein. Die Beleidigungen und Drohungen gegen die Polizisten relativiert er.
Trotz des Geständnisses fordert der Staatsanwalt Thorsten Schalk nach der Beweisaufnahme eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Vor allem die „massiven Einschränkungen“ für das Opfer und die vielen einschlägigen Vorstrafen seien der Grund für die Haftdauer. Der Verteidiger Bruno Schwedler hingegen bittet um eine „wesentlich kürzere Haftstrafe“. Sein Mandant habe sich vor Gericht reuig gezeigt und war bei den Taten alkoholisiert. Außerdem müssen die Körperverletzungen als eine Eifersuchtstat erachtet werden, argumentiert der Anwalt. Nach einer Beratung mit den Schöffen verurteilt Richter Christian Veh den Dachdecker zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Die Körperverletzung sei zwar der Hauptanklagepunkt gewesen, aber auch die Beleidigungen gegenüber den Beamten will Richter Veh mit seinem Urteil nicht unter den Tisch fallen lassen. Der Angeklagte nimmt das Urteil an, damit ist es rechtskräftig. (mit elisa)
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