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Neuburg: Englischer Garten in Neuburg muss als Denkmal behandelt werden

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Englischer Garten in Neuburg muss als Denkmal behandelt werden

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    Der Auwald gehört dem Wittelsbacher Ausgleichsfonds, dem auch die Verkehrssicherungspflicht obliegt.
    Der Auwald gehört dem Wittelsbacher Ausgleichsfonds, dem auch die Verkehrssicherungspflicht obliegt. Foto: Xaver Habermeier (Archiv)

    Der Englische Garten sei eindeutig als Denkmal zu sehen und zu behandeln, diese Erkenntnis ist bei einem Ortstermin mit Marc Jumpers, dem Gebietsreferenten des Landesamtes für Denkmalpflege, OB Bernhard Gmehling, Stadtheimatpfleger Jörg Hauk und Vorgänger Roland Thiele bekräftigt worden.

    Nutzung von Englischem Garten in Neuburg mit Denkmalschutzbehörde absprechen

    Für einen üblichen Baumschnitt müsse keine Sondergenehmigung eingeholt werden, aber die Nutzung und grundsätzliche Gestaltung sei mit der Denkmalschutzbehörde abzusprechen. Der stadtnahe Englische Garten ist ein eingetragenes Denkmal.

    Der Referent empfiehlt eine Zusammenkunft aller Beteiligten, um ein tragfähiges Park-Konzept zu entwickeln. Der Auwald gehört dem Wittelsbacher Ausgleichsfonds, dem auch die Verkehrssicherungspflicht obliegt. Ein Hauptweg ist wegen Vogelbrutstätten in alten Bäumen weiterhin gesperrt.

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