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Neuburg: Englischer Garten in Neuburg bleibt ein heikles Thema

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Englischer Garten in Neuburg bleibt ein heikles Thema

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    Die mit den Baumfällaktionen einhergehenden Folgen im Englischen Garten – unter anderem die Sperrung von zwei Wegen – wollen Bürger aus Neuburg nach wie vor nicht akzeptieren. Vor allem, dass der Denkmalschutz völlig außer Acht gelassen wurde, wird heftig kritisiert.
    Die mit den Baumfällaktionen einhergehenden Folgen im Englischen Garten – unter anderem die Sperrung von zwei Wegen – wollen Bürger aus Neuburg nach wie vor nicht akzeptieren. Vor allem, dass der Denkmalschutz völlig außer Acht gelassen wurde, wird heftig kritisiert. Foto: Manfred Rinke

    Die Baumfällaktionen und ihre Folgen mitten im Naherholungsgebiet der Stadt beschäftigen Bürger in Neuburg noch immer. Jetzt wendet sich Xaver Heimisch in einem offenen Brief an Landrat Peter von der Grün.

    Wie berichtet, hatte das Vorgehen noch dazu im Lockdown, große Proteste nach sich gezogen. Denn als Ausgleich haben Wittelsbacher Ausgleichsfonds als Grundstückbesitzer sowie Stadt und Landratsamt sieben Hektar Auwald zwischen Hallenbad und TSV-Sportplatz mit entsprechenden Betretungsverboten stillgelegt. Spaziergänger, Jogger und Hundebesitzer müssen sich damit andere Routen suchen. Genauso der Vereinssport. Mit den Wegesperrungen und Verwüstungen im Englischen Garten wollen sich aber nach wie vor viele Nutzer des Stadtparks nicht zufrieden geben. Xaver Heimisch ist einer davon und hat sich aus diesem Grund nun direkt an den Landrat gewandt. Er bittet in seinem Schreiben um eine rechtliche Überprüfung der Vorgänge, insbesondere der Maßnahmen der Unteren Naturschutzbehörde.

    Die Sperrungen und Verwüstungen im Englischen Garten in Neuburg fielen Spaziergängern gerade über Ostern auf

    Gerade während der Osterfeiertage und -ferien und unter dem Eindruck der Corona-Einschränkungen seien ihm und vielen Mitbürgern die Sperrungen und Verwüstungen der beliebten Wander- und Auwalderlebniswege im Englischen Garten noch einmal besonders schwerwiegend aufgefallen.

    Diesen Zustand, „verursacht vom Wittelsbacher Ausgleichsfonds und verantwortet von der Unteren Naturschutzbehörde, auch noch im Einklang und mit Billigung der Stadt Neuburg“, schreibt Heimisch, „können und werden viele Mitbürger Neuburgs und auch ich nicht hinnehmen“. Deshalb wende er sich an den Landrat und Dienstvorgesetzten der Unteren Naturschutzbehörde. Er solle überprüfen, ob die Beteiligten rechtmäßig gehandelt haben.

    Der Neuburger Xaver Heimisch stellt Landrat Peter von der Grün in seinem Schreiben konkrete Fragen

    Für Xaver Heimisch zu klärende Fragen wären: „Gibt es überhaupt eine Verordnung zur Sperrung der beiden Wege im Englischen Garten? Falls ja, welche Verordnung wurde von der Unteren Naturschutzbehörde erlassen? Wurden die Belange der Bürger, nämlich das Nutzungs- und Betretungsrecht auf den Wegen in ihrem Jahrhunderte alten, denkmalgeschützten Stadtpark, ausreichend berücksichtigt? Wurden bei diesen Wegesperrungen und Verwüstungen die allgemeinen Grundsätze des Naturschutzes und des Denkmalrechts beachtet? Welche Rechtsmittel sind gegen etwaige Verordnungen oder Verstöße in dieser Sache gegeben?“

    Seiner Meinung nach sei die Untere Naturschutzbehörde in Abstimmung mit dem Wittelsbacher Ausgleichsfonds unter Missachtung der Bürgerrechte und des Denkmalschutzes weit übers Ziel hinausgeschossen und habe völlig überzogene Ausgleichsmaßnahmen festgelegt. Dabei sei völlig übersehen und außer Acht gelassen worden, dass der Englische Garten als Stadtpark mit seinen Wegen als Baudenkmal in die Denkmalliste (Aktennummer D-1-85-149-209) aufgenommen wurde. Seine Anfrage vom 3. Februar per e-Mail an die Denkmalbehörde bei der Stadt Neuburg, welche Maßnahmen diesbezüglich getroffen worden seien, sei bis heute nicht beantwortet worden.

    Wird nicht bald wieder der denkmalgeschützte Zustand hergestellt, bliebe nur der Rechtsweg oder eine Petition an den Landtag

    Xaver Heimisch fragt sich, was vergleichsweise jemand anderen erwarten würde, wenn er ohne vorherige Genehmigung in einen denkmalgeschützten Bereich eingreifen oder gar Verwüstungen vornehmen würde? „Sollte nicht bald wieder der bisherige, denkmalgeschützte Zustand hergestellt werden, bliebe nur der Rechtsweg oder eine Petition an den Bayerischen Landtag“, schreibt Heimisch weiter.

    Mit solch „unüberlegten, brachialen und Bürgerrechte grob missachtenden Aktionen“ werde das Ansehen der Unteren Naturschutzbehörde und des Hauses Wittelsbach in Neuburg nachhaltig geschädigt, so der Neuburger. Eine Sozialbindung des Waldeigentümers sei hier nicht mehr zu erkennen. Auch die Naturschutzbehörde habe sich hier weit von ihren deklarierten Zielen entfernt. „Ziel der Naturschutzbehörde ist, die Vielfalt unserer heimischen Tier- und Pflanzenwelt und die Schönheit unserer Heimat auch für nachfolgende Generationen zu erhalten.“ Würde die Wegesicherung, wie sie von der Unteren Naturschutzbehörde im Stadtpark betrieben worden sei, konsequent umgesetzt, schreibt Xaver Heimisch am Ende, müsste man andernorts sogar gefährdete Straßen und gar Bahnlinien stilllegen, falls sich daneben schadhafte Biotopbäume entwickeln würden. (nr)

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