Was der Gesetzgeber 2009 Städte und Gemeinden ausdrücklich ermöglicht hat, könnte sich demnächst als kostspieliger Bumerang erweisen. Der Bundesfinanzhof ist nämlich der Auffassung, dass es mit EU-Recht nicht vereinbar ist, wenn Kommunen ihre Betriebe, die dauerhaft Verlust machen, in kommunale Eigengesellschaften wie etwa Stadtwerke auslagern und dadurch Steuern sparen.
Neuburg/Donau