Es wäre ein herber Schlag für die Kommunen, die mit dem 2009 sogar vom Gesetzgeber legalisierten Steuersparmodell ihre Betriebe der öffentlichen Daseinsvorsorge am Laufen halten konnten. In Neuburg sind das vor allem die Schwimmbäder, die Stadtbusse oder Tiefgaragen, die ein großes Draufzahlgeschäft sind. Sollte der Europäische Gerichtshof der Auffassung des Bundesfinanzhofes folgen, stünde die Stadt vor einer neuen Herausforderung. Noch dazu, wenn möglicherweise die durch das Modell eingesparten Steuern nachgezahlt werden müssten.
Neuburg/Donau