Wegen des Lockdowns lag das kulturelle Leben lange Zeit weitgehend brach. Ausstellungen, Konzerte, Auftritte, Engagements mussten abgesagt werden – und Kulturschaffenden fielen Einkünfte weg. Nicht wenige sind massiv in ihrer Existenz bedroht.
Kultur in Neuburg: Auch das Schloßfest muss 2021 entfallen
„Da aber gleichzeitig auch für ehrenamtlich Kulturschaffende Auftrittsmöglichkeiten fehlen, ist deren Vereinsleben komplett zum Erliegen gekommen“, schreibt Gabriele Kaps in einem Antrag, den sie an den Stadtrat richtet. Gerade durch die Absage des Neuburger Schloßfestes fehle für viele Neuburger Vereine, deren Vereinszweck die kulturelle Belebung dieses historischen Festes darstellt, eine echte Perspektive.
In ihrem Schreiben schlägt die Neuburger Kulturreferentin dem Gremium also vor, Kulturschaffenden in den Sommermonaten von Mai bis September geeignete Auftrittsorte mietkostenfrei bereitzustellen, wo – den jeweils gültigen Beschränkungen nach dem Infektionsschutzgesetz folgend – kulturelle Veranstaltungen stattfinden können. Ihrer Ansicht nach eignen sich dafür unter anderem der Amalienhof, ebenso der Karlsplatz und der Volksfestplatz.
Dabei sollten berufsmäßige Kulturschaffende bevorzugt werden, „hierauf Schloßfest-Gruppierungen mit Sitz in Neuburg sowie ferner alle anderen kulturellen Vereinen/Gruppierungen aus Neuburg“. Demgegenüber sollen auswärtige Gruppen nur in begründeten Ausnahmefällen die Möglichkeit einer Freilichtdarbietung auf einem städtischen Platz bekommen. Der jeweilige Kulturschaffende ist den Ausführungen von
Hilfe per Antrag in Neuburg: Fördersumme soll 10.000 Euro betragen
Kulturreferentin Gabriele Kaps zufolge verpflichtet, dem Kulturamt ein entsprechendes Hygienekonzept vorzulegen. Als Veranstalter ist er auch für die Einhaltung dessen verantwortlich. Das Kulturamt könne beratend und unterstützend tätig sein, trete aber nicht als Veranstalter auf. Der Kartenverkauf und Werbemaßnahmen sind vom Veranstalter – den jeweiligen Kulturschaffenden selbst zu übernehmen.
Der Antrag, der einem früheren aus dem Jahr 2020 inhaltlich sehr ähnlich ist, sieht außerdem vor, Vereine und Gruppierungen mit Sitz in Neuburg per Antrag einmalig mit 500 Euro zu unterstützen. Berufsmäßige Künstlerinnen und Künstler können bei diesem Förderprogramm sogar eine einmalige Förderung in Höhe von bis zu 1000 Euro erhalten. Insgesamt ist die Fördersumme auf 10.000 Euro begrenzt. „Entsprechende Haushaltsmittel sind vorhanden“, schreibt die CSU-Politikerin.
Im Gegenzug verpflichten sich die Unterstützungsempfänger etwa zu einer Freilichtaufführung. Auch sei ein Auftritt bei der Neuburger Kulturnacht „Wort-Klang-Bild“ 2021 förderungswürdig.
Die Gremiumsmitglieder des Neuburger Stadtrats werden den Antrag in ihrer Sitzung am Dienstagabend, 16. März, debattieren. (nr)
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