Gestern musste sich ein 19-Jähriger aus einer westlichen Landkreisgemeinde vor dem Amtsgericht Neuburg wegen Verbreitung und Beschaffung pornografischer Schriften verantworten. Amtsrichter Gerhard Ebner hakte die Tat als „jugendlichen Blödsinn“ ab. Allerdings mit erhobenem Zeigefinger.
Neuburg