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Neuburg: Nachbarstreit im Donaumoos eskaliert: Schüsse mit Luftgewehr

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Nachbarstreit im Donaumoos eskaliert: Schüsse mit Luftgewehr

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    Mit einem Luftgewehr soll der Tatverdächtige auf Pool, Auto und Hund seines Nachbarn geschossen haben.
    Mit einem Luftgewehr soll der Tatverdächtige auf Pool, Auto und Hund seines Nachbarn geschossen haben. Foto: Julian Leitenstorfer (Symbolbild)

    Oft ist es bei Streits zwischen Nachbarn so: Keiner kann sich mehr erinnern, wie lange schon und vor allem warum eigentlich gestritten wird. So ist es auch in diesem Fall vor dem Neuburger Amtsgericht, in dem ein Mann aus dem Donaumooser Land im vergangenen Jahr mit einer Luftdruckwaffe gleich an mehreren Tagen auf das Grundstück seiner Nachbarn geschossen haben soll. Beschädigt wurde dabei ein Pool und zwei Autos. Sogar auf den Hund des Nachbarn wurde geschossen – er überlebte mit schweren Verletzungen.

    Schüsse auf Pool, Auto und den Hund des Nachbarn

    „Wir reden schon seit mindestens 30 Jahren nicht mehr“, sagt der 65-jährige Angeklagte, der vor seinem Ruhestand als Schlosser gearbeitet hatte. Weil er nebenbei noch Jäger ist, hat er auch die entsprechenden Jagdwaffen zuhause, ebenso wie Luftgewehre und Luftpistole. Deren Munition sieht aus wie kleine Metallnieten. Und genau eine solche hat der 52-jährige Nachbar am 20. August 2020 in seinem Pool entdeckt. Schon Tage zuvor war ihm aufgefallen, dass der Pool nach und nach Wasser verliert. Der Nachbar, der mit Frau und Schwiegereltern zusammenwohnt, rief daraufhin die Polizei. Und auch auf seinen Skoda wurde mutmaßlich geschossen. „Da waren sieben, acht Dellen drin. Man sieht klar, dass die von Schüssen kommen“, sagt der 82-jährige Schwiegervater. Auch ein Beamter der Neuburger Polizei war damals vor Ort. Durch den Einschusswinkel im Pool ist es für ihn unwahrscheinlich, dass von der Straße geschossen wurde – viel eher vom Anwesen des 65-jährigen Nachbarn. Kurz darauf stellen die Nachbarn in einem anderen Auto Einschusslöcher fest.

    Auch auf den Hund wurde geschossen

    Doch das waren nicht die letzten Schüsse im Donaumooser Land. Wenige Wochen darauf, am 10. September wurde auf den Hund der Nachbarn geschossen. „Als ich heim gekommen bin hat er schon so Schießgeräusche gemacht“, sagt die Frau des Nachbarn. Kurz darauf fand sie Lilly, ihren einjährigen Australian Shepherd mit einer Luftgewehrkugel in der Brust. Die Kugel wurde später von einer Tierärztin entfernt und Lilly hat überlebt. Bei einer Hausdurchsuchung am 4. November stellte die Polizei schließlich zwei Luftgewehre und eine Luftpistole inklusive Munition beim tatverdächtigen Nachbarn sicher. Die Munition ist laut Polizei die gleiche, die auch am Pool gefunden wurde. Und doch streitet der 65-Jährige alles ab, will erst im November von der Tat erfahren haben. „Ich habe nicht geschossen“, sagt er gleich zu Beginn der Verhandlung.

    Dabei lebt er alleine in einem frei stehenden Einfamilienhaus und fiel laut seiner Nachbarn immer wieder durch Aggressionen gegen die Hunde und Beleidigungen auf. „Jahre lang hat er uns immer nur beleidigt, zu mir zum Beispiel ständig ‘du blöde Matz’ gesagt und sich über die Hunde beschwert. Ich habe Angst vor ihm und kann nachts kaum schlafen“, sagt die 81-jährige Nachbarin. Für Richter Christian Veh ist die Lage relativ klar. Sowohl im Pool als auch im Hund seien Projektile gefunden worden, die zu den Waffen des Angeklagten passen. Außerdem schließe der Einschusswinkel laut Polizei auf einen Schuss aus dem oberen Stockwerk des Nachbarhauses. Und dann noch der langjährige Nachbarschaftsstreit. „Das verengt den Täterkreis schon ganz schön. Da sehe ich Ihren Jagdschein in Gefahr“, sagt Veh. Kurios ist auch, dass die Schüsse auf den Hund von einer Überwachungskamera aufgezeichnet wurden. Auf den Aufnahmen ist zwar laut den Nachbarn nicht zu erkennen, woher genau die Schüsse kommen. Allerdings hat der Hund vorher einige Male in Richtung Nachbar gebellt. Dann hört man nur, wie der Hund aufjault.

    Doch der 65-Jährige bleibt dabei, er habe nicht geschossen. Die Verhandlung wird deswegen am 31. März fortgesetzt – mit mehreren Bildern und Videoaufnahmen. Unabhängig davon appelliert Richter Veh: „Irgendwann sollte man doch unter den Streit mal einen Schlussstrich ziehen. Vor allem auf dem Land.“

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