Sie hat Krebspatienten geraten, ihre Chemotherapie abzusetzen und stattdessen ein Präparat auf homöopathischer Basis einzunehmen, das am Ende allerdings keine Wirkung zeigte: Aufgrund dieser zweifelhaften Behandlung darf eine Schrobenhausener Heilpraktikerin nicht mehr ihren Beruf ausüben. Das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen hat der Frau am Montag die Zulassung für ihre Naturkundepraxis entzogen. Damit folgte die Behörde einer Empfehlung des Gutachterausschusses des bayerischen Gesundheitsministeriums, der sich vor drei Wochen mit der Frage der sittlichen Zuverlässigkeit der Heilpraktikerin befasst hatte. Die 54-Jährige hat nun einen Monat Zeit, gegen das Berufsverbot zu klagen.
Schrobenhausen