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Impfpflicht in Neuburg: Masern: Ohne Impfung gibt es in Neuburg keinen Kita-Platz

Impfpflicht in Neuburg

Masern: Ohne Impfung gibt es in Neuburg keinen Kita-Platz

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    Nur wer beide Masern-Impfungen bekommen hat, gilt als geschützt.
    Nur wer beide Masern-Impfungen bekommen hat, gilt als geschützt. Foto: Jens Kalaene, dpa (Symbol)

    Ab dem heutigen Montag wird es ernst: An Schulen, Kindergärten, Krippen oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen gilt seit 1. März eine Masern-Impfpflicht. Auch Neuburger Kinder, Lehrer und Erzieher, die nicht geimpft sind, müssen schlimmstenfalls die Einrichtung verlassen. Aber keine Panik: Es gibt eine Übergangsfrist .

    In den kommenden Wochen gehen die Anmeldungen für die städtischen Kindergärten in Neuburg raus und auch viele private und kirchliche Träger besetzen derzeit die Plätze für den Herbst. Alle Kinder, die dann in einer Kindertagesstätte aufgenommen werden wollen, müssen nachweisen, dass sie beide Impfungen gegen Masern erhalten haben.

    Impfpflicht: Masern sind eine ansteckende Infektionskrankheit

    Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten. Im vergangenen Jahr wurden laut Bundesgesundheitsministerium in Deutschland bis Mitte Oktober 501 Fälle registriert. Masern bringen häufig Komplikationen und Folgeerkrankungen mit sich. Dazu gehört im schlimmsten Fall eine tödlich verlaufende Gehirnentzündung. Eine Masern-Infektion ist damit anders als vielfach angenommen keine „harmlose Kinder-Krankheit“.

    Die Impflücken bei Masern sind in Deutschland groß. Zwar haben 97 Prozent der Schulanfänger die erste Impfung bekommen. Aber bei der entscheidenden zweiten Masernimpfung gibt es große regionale Unterschiede, sodass auf Bundesebene die gewünschte Impfquote von 95 Prozent noch immer nicht erreicht wird, heißt es aus dem Bundesgesundheitsministerium .

    Nicht geimpft zu sein bedeutet nicht nur eine erhebliche Gefahr für die betroffene Person, sondern auch ein Risiko für andere Personen, die aufgrund ihres Alters oder besonderer gesundheitlicher Einschränkungen nicht geimpft werden können. Deshalb müsse eine Impfpflicht möglichst früh und da ansetzen, wo Menschen täglich in engen Kontakt miteinander kommen.

    Die Impfpflicht gilt am 1. März - auch in Neuburg

    Am 1. März trat das neue Gesetz in Kraft. Doch die Pflicht zur Impfung gilt erst einmal nur für neue Kinder und neues Personal. Bei der Stadt stehen momentan keine Einstellungen an. Dementsprechend muss sich Carina Jankowsi derzeit nur um ihren bestehenden Pool aus rund 70 Mitarbeitern kümmern, die in städtischen Kindergärten oder Krippen arbeiten. Zwar gibt es für diese eine Übergangsfrist, wonach sie erst bis Ende Juli 2021 den Impfnachweis bringen müssen, aber Jankowski will die Nachweise zeitnah einholen, wie sie sagt: „In der kommenden Woche werden die Mitarbeiter informiert.“ Beschwerden von Impfgegnern habe es bisher noch nicht gegeben. Ausgenommen sind Personen mit medizinischen Kontraindikationen und Personen, die vor 1970 geboren sind. Das gilt auch für Personen, die die Krankheit bereits nachgewiesenermaßen durchlitten haben.

    Carsten Sampel , Leiter des Neuburger Integrationshorts des Vereins Frühförderung, ist 56 Jahre alt und fällt somit aus dem Raster. „Damals stand das gar nicht zur Debatte. So gut wie jeder hat die vorgegebenen Gesundheitsleistungen in Anspruch genommen, das wurde nicht hinterfragt“, erzählt er. Die Sterblichkeitsrate sei damals eben auch noch viel höher gewesen. Seine vier Mitarbeiter im Hort sind allerdings alle nach 1970 geboren. Von ihnen muss er schon bald einen Impfnachweis verlangen. „Aber soweit ich weiß, stehen alle hinter der Impfpflicht .“

    Impfpflicht: Bis 31. Juli muss der Nachweis vorliegen

    Eltern von nicht geimpften Kindern müssen nun aber nicht fürchten, ab heute an der Haustüre abgewiesen zu werden. Für Mädchen und Buben, die bereits eine Einrichtung besuchen, gilt ebenfalls die Übergangsfrist. Bis 31. Juli des kommenden Jahres muss der Nachweis vorliegen, erst dann droht ein Ausschluss.

    Ganz so einfach ist es an den Schulen nicht. In Deutschland gilt eine Schulpflicht. In diesen Fällen dürfte dann das Bußgeld zum Zug kommen. Eltern drohen bis zu 2500 Euro Strafe. Die Neuburger Schulen haben aber bisher noch keine konkreten Handlungsanweisungen von oberster Stelle bekommen, wie Peter Seyberth , Rektor des Neuburger Descartes-Gymnasiums, und Claudia Rischbeck , Leiterin der Grundschule am Englischen Garten, unisono erklären.

    Es gibt auch medizinische Fälle, in denen nicht geimpft werden darf. Dann muss aber auch das nachgewiesen werden, wie Kathrin Reiter , Sachgebietsleiterin für Schul- und Kindergartenangelegenheiten bei der Stadt Neuburg, sagt. Eventuell werde der Impftermin verschoben. Das werde dann intern vermerkt und später wieder aufgerufen.

    Übrigens: Auch in Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünften müssen sowohl Bewohner als auch dort Tätige die Impfungen nachweisen.

    Lesen Sie dazu auch den Artikel "Masernpflicht tritt in Kraft - was sich jetzt ändern".

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