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Landgericht: Neuburgerin wegen Totschlags angeklagt

Landgericht

Neuburgerin wegen Totschlags angeklagt

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    Die Gerichtsmediziner stellten später 51 Verletzungen an der Leiche fest. Das deutet auf einen Gewaltexzess hin. In diesem Fall soll es eine Frau sein, die da so ausgerastet ist.

    Diese Frau (Jahrgang 1975) wurde in Neuburg geboren und lebte in Reichertshofen. Mehrfach schon war sie nach Informationen unserer Zeitung wegen psychischer Probleme in ärztlicher Behandlung. Sie lebte in Verhältnissen, die man als nicht geordnet bezeichnen kann. Zuletzt war sie auch einer Betreuerin unterstellt.

    Im Mai vergangenen Jahres kam es in den Nachtstunden in ihrer Wohnung in der Paarstraße 10 in Reichertshofen zu einem Streit mit ihrem Bekannten (Jahrgang 1963). Der Mann muss völlig betrunken gewesen sein. Die Untersuchung des Bluts aus seiner Leiche ergab immerhin 4,0 Promille.

    Was genau zu der Auseinandersetzung führte, ist unklar. Die Frau sagt, er habe sie mehrfach sexuell bedrängt. Aber es gibt auch Anhaltspunkte, dass der Mann wegen seiner hochgradigen Alkoholisierung einfach nur auf einem Sessel oder einem Sofa saß, als sie über ihn hergefallen ist. Zunächst vermutlich mit einem massiven Aschenbecher, meint die Staatsanwaltschaft Ingolstadt. Damit habe sie den Besucher niedergeschlagen. Und danach mit einem abgebrochenen Weizenglas mehrfach zugestochen. Der Mann dürfte blutüberströmt und wehrlos, vielleicht sogar bewusstlos, am Boden gelegen haben, als die Frau mit beiden Füßen noch mehrfach gegen seinen Hals und das Gesicht trat. Sie zertrümmerte ihm das Gesicht und den Kehlkopf. Wie gesagt: 51 Verletzungen. Ein Gewaltexzess.

    Danach verständigte sie Polizei und Rettungskräfte. Aber für den Mann kam jede Hilfe zu spät.

    Jetzt ist die Frau wegen Totschlags angeklagt. Ab dem 4. Mai verhandelt das Landgericht. Sieben Prozesstage sind angesetzt. Der jetzt 40-Jährigen droht aber nicht nur eine lange Haftstrafe. Schon kurz nach ihrer Festnahme wurde sie wegen ihrer psychischen Probleme in ein Bezirkskrankenhaus eingeliefert. Dort könnte sie nach diesem Verfahren wieder eingewiesen werden, wenn das Gericht das für erforderlich halten sollte. (haju)

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