Jetzt wird einem 15-jährigen Hobbybastler eine ganze Reihe von strafrechtlichen Verstößen zur Last gelegt, denn mit dem Gefährt Marke Eigenbau hätte der Bursche nicht auf öffentlicher Straße fahren dürfen. Wie schnell das Ding eigentlich ist, muss noch geklärt werden. Versichert war es ohnehin nicht, und sollte sich bei der Feststellung der Höchstgeschwindigkeit herausstellen, dass es bei einem Vergleich jedem normalen Mofa davongefahren wäre, stünde auch noch ein Fahrerlaubnisvergehen im Raum. Die Polizei stellte das Mofa vorläufig sicher. Polizeisprecher Franz Merkl bezeichnete das selbst gebaute Gefährt als „tolle Leistung“, allerdings hätte der Bursche damit nur zuhause auf dem Hof fahren dürfen. (nr)
Kurioser Eigenbau