Startseite
Icon Pfeil nach unten
Neuburg
Icon Pfeil nach unten

Kreis Neuburg-Schrobenhausen: Silvester: Diese Regeln gelten im Kreis Neuburg-Schrobenhausen

Kreis Neuburg-Schrobenhausen

Silvester: Diese Regeln gelten im Kreis Neuburg-Schrobenhausen

    • |
    So wird es in Neuburg in dieser Silvesternacht nicht aussehen. Aufgrund der Corona-Pandemie gelten strenge Regeln im Kreis Neuburg-Schrobenhausen.
    So wird es in Neuburg in dieser Silvesternacht nicht aussehen. Aufgrund der Corona-Pandemie gelten strenge Regeln im Kreis Neuburg-Schrobenhausen. Foto: Xaver Habermeier (Archiv)

    Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie können Feuerwerksfreunde das neue Jahr nicht wie gewohnt begrüßen, da sie einige Regelungen beachten müssen. Darauf weist das Landratsamt hin.

    So gelten für private Treffen keine Sonderregelungen. Das heißt: Treffen sind an Silvester und Neujahr nur möglich mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands. Die Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen darf nicht überschritten werden. Die zu den beiden Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren werden nicht dazugerechnet.

    Silvester: Was ist im Kreis Neuburg-Schrobenhausen erlaubt?

    Darüber hinaus gilt auch in der Silvesternacht in ganz Bayern die landesweite Ausgangssperre von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens (lesen Sie hier, wie die Neuburger Polizei die Corona-Regeln kontrolliert). Das Böllern im Freien und das Anstoßen zum Jahreswechsel mit den Nachbarn stellt keinen triftigen Grund dar, die Wohnung zu verlassen. Wer allerdings einen zur Wohnung gehörigen Garten besitzt, kann sich auch während der Ausgangssperre dort aufhalten und gegebenenfalls ein Feuerwerk zünden.

    Im Landkreis ist allerdings zu beachten, dass auf festgelegten öffentlichen Orten in Neuburg und Schrobenhausen sowie in Rohrenfels das Mitführen oder Abbrennen von Feuerwerken untersagt ist. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf einem Balkon, einer Terrasse oder auf einem zum Wohnhaus gehörenden Grundstück/Garten bleibt auch hier jedoch grundsätzlich erlaubt. Allerdings ist insbesondere hierbei auf die Sicherheit beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern sowie auf zusätzlich geltende Regelungen der Städte und Gemeinden, wie das generelle Feuerwerksverbot in der Oberen Altstadt in Neuburg, zu achten.

    Diese Regeln gelten zu Silvester in Neuburg und Schrobenhausen

    In der Stadt Neuburg:

    • Elisenbrücke im kompletten Verlauf
    • Schlagbrückchen
    • Oskar-Wittmann-Straße ab der Einmündung Schrannenstraße bis einschließlich Haus Nr. 16, mit allen angrenzenden Geh-/Radwegen und Vorplätzen, inbegriffen der Donaukai und der nördlich abzweigende Fußgängerweg entlang der Donau bis auf Höhe der Gaststätte „Bootshaus“
    • Schrannenplatz einschließlich der Marien- sowie der Pferdstraße
    • Spitalplatz
    • Luitpoldstraße mit allen angrenzenden Geh-/Radwegen und Vorplätzen, einschließlich Hofgarten
    • Obere Altstadt gesamt
    • Volksfestplatz im Ostend

    In der Stadt Schrobenhausen:

    Innenstadt/Altstadt gesamt

    In der Gemeinde Rohrenfels:

    Vorplatz Feuerwehrhaus Rohrenfels einschließlich der Einmündung Luisenhöhe sowie des jeweils davorliegenden Abschnitts der Baierner Straße mit der Kreuzung Am Mühlbach.

    Auch wenn das Böllern selbst nicht überall verboten ist, dürfte der Erwerb von Feuerwerkskörper schwierig werden. Denn der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen wie Raketen und Böller ist laut der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in diesem Jahr untersagt. Gewohnt imposanten Schauspiele am Himmel dürfte es jedenfalls nicht geben.

    Lesen Sie auch:

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden