Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege stellt pflegenden Angehörigen in der Corona-Pandemie FFP2-Schutzmasken bzw. gleichwertige Masken zur Verfügung. Neben FFP2-Masken sind auch Masken mit den Kennungen KN95 und N95 zulässig. Sie besitzen eine vergleichbare Schutzwirkung.
Neuburg-Schrobenhausen