Nach dem Tod ihrer Tochter hat das Landgericht Ingolstadt den Eltern jeweils 10 000 Euro zugesprochen. Die Studentin war ohne ihre Einwilligung obduziert worden.
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SymbolbildFoto: haju
Die vierte Zivilkammer des Landgerichts Ingolstadt hat heute seine Entscheidung im Verfahren um den Tod einer Studentin im Klinikum