Gegen den Bau des 220 Hektar großen Flutpolders südlich Riedensheim sind keine Klagen erhoben worden. Dass der Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern nicht mehr angefochten werde, also jetzt bestandskräftig ist, sei auch ein Erfolg frühzeitiger breiter Kommunikation der Planer mit allen Interessenvertretern und der überzeugenden Ausgleichsmaßnahmen, teilte die Behörde gestern mit. Das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt könne nun mit der Vorbereitung des Baus „dieses Paradebeispiels für Hochwasserrückhalt in
Neuburg