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Justiz: Zähe Fragestunden

Justiz

Zähe Fragestunden

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    Zweiter Tag im Betrugsprozess am Landgericht Ingolstadt: Wie ausführlich berichtet, hat es die 1. Strafkammer unter Vorsitz von Landgerichtsvizepräsident Jochen Bösl mit einer Geschichte etwas größeren Ausmaßes zu tun. Und das Verfahren wird wohl mühsam werden. Dieser Eindruck verfestigte sich zumindest gestern vor Gericht, als der mutmaßliche Haupttäter, ein 54-jähriger gebürtiger Ingolstädter, der inzwischen in Geisenfeld lebt, aussagte. Und dabei die Kammer – vorsichtig formuliert – wenig überzeugen konnte.

    Der von Rechtsanwalt Franz Kobinger verteidigte Frührentner sitzt mit zwei weiteren Männern (Verteidiger Christian Krauße, Peter Gietl) und seiner früheren Lebensgefährtin (30) auf der Anklagebank (verteidigt von Jörg Gragert). Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt – vertreten durch Sandra von Dahl – wirft ihnen in unterschiedlichen Konstellationen schweren Bandenbetrug vor. Finanziell geht es dabei (es gibt zwei Anklageschriften, zwei größere Vorwurfs-Komplexe) um mehrere 100000 Euro. Die Fälle reichen in ihren Anfängen zurück bis ins vergangene Jahrzehnt. Die Anzeige, die die Ermittlungen der

    In dem gestern verhandelten Anklagekomplex geht es um die Aufnahme von Gelddarlehen. Die Angeklagten und hier angeblich allen voran der 54-jährige Geisenfelder sollen den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge ihre Kunden dazu gebracht haben, größere Beträge aufzunehmen, die zum Beispiel durch deren Immobilien abgesichert waren. Die Darlehenssumme sollten diese dann an die Dame und die Herren auf der Anklagebank weitergeben. Die wiederum sollen versprochen haben, die Gelder ihrer Kunden möglichst gewinnbringend anzulegen. Laut Staatsanwältin von Dahl sei das aber tatsächlich nie das Ziel gewesen. Vielmehr seien die Angeklagten selbst finanziell ziemlich in der Klemme gewesen und hätten das Geld gebraucht, um nicht pleite zu gehen. Die Gemengelage aus aufgenommenen Darlehen, Rückzahlungsvereinbarungen ist ziemlich kompliziert. Am Anfang stand ein missglücktes Kreditgeschäft mit Geldgebern in der Türkei. Das, so gab der 54-Jährige zu, sei „ein Riesenfehler“ gewesen. Das wisse er heute auch. In der Folge hatte er aber im Gesamteindruck wenig schlüssige Antworten auf die bohrenden Nachfragen der beiden Richter und der Staatsanwältin. Es entstand eher der Eindruck, dass – sehr vereinfacht gesprochen – neue Kunden gewonnen werden mussten, um so die aus anderen Geschäften noch ausstehenden Summen begleichen zu können. Der Angeklagte widersprach zwar, aber es war offensichtlich, dass ihm die Kammer nicht glaubte. (kuepp)

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