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Justiz: Tat in Bittenbrunn: Das zeigt die DNA

Justiz

Tat in Bittenbrunn: Das zeigt die DNA

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    In einer Wohnung in der Eulatalstraße im Neuburger Stadtteil Bittenbrunn starb am 23. Dezember 2019 ein Mann an einer Stichverletzung.
    In einer Wohnung in der Eulatalstraße im Neuburger Stadtteil Bittenbrunn starb am 23. Dezember 2019 ein Mann an einer Stichverletzung. Foto: Marcel Rother (Archiv)

    Eine 30-jährige Frau aus Sachsen-Anhalt soll ihren 41-jährigen Ex-Freund kurz vor Weihnachten vergangenen Jahres in seiner Wohnung in der Eulatalstraße in Bittenbrunn erstochen haben (wir berichteten). Möglicherweise geschah dies aus Notwehr, wie sie selbst angibt, vielleicht aber auch im Drogenrausch. In der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft heißt es „Verdacht auf Totschlag“. Auch am Donnerstag, dem dritten Verhandlungstag am Ingolstädter Landgericht, konnte noch nicht wirklich Licht ins Dunkel um die Tat, die am 23. Dezember zwischen 0.30 und 1.50 passierte, gebracht werden. Vernommen wurden unter anderem ein Polizeibeamter, der für die Spurensicherung verantwortlich war, und eine DNA-Gutachterin des Landeskriminalamts (LKA).

    Während der Kriminalbeamte seine Aussage macht, projiziert der Vorsitzende Richter Konrad Kliegl eine ganze Reihe von Fotos vom Tatort an die Wand. Die Bilder zeigen die Leiche – der 41-Jährige liegt auf dem Boden zwischen Küchenzeile und Bad – und jede Mange Blutspuren, die sich fast überall in der Wohnung befinden. Außerdem machen die Bilder das Ausmaß der Unordnung deutlich, die in den Zimmern herrschte. Auf dem Boden liegen nicht nur Porzellanscherben – die Angeklagte soll dem 41-Jährigen einen Keramikgegenstand auf den Kopf geschlagen haben –, sondern auch zahlreiche Bier- und Vodka-Flaschen, Zigarettenkippen, Kronkorken, Klamotten, Taschentücher und Utensilien, die Drogenabhängige zur Einnahme ihrer Betäubungsmittel brauchen. Alle Jalousien sind geschlossen.

    Zum Opfer sagt der Polizeibeamte, es weise keinerlei „Anhaltspunkte für ein Abwehrverhalten“ auf. Im Gesicht seien Kratzer zu sehen gewesen, das Haar war blutverklebt, zudem wurden zwei Einstichwunden festgestellt: vorne an der Brust und hinten an der Hüfte. Ein chemisch-toxisches Gutachten beim Geschädigten habe einen Wert von mehr als drei Promille ergeben sowie Ecstasy-Reste, berichtet der Polizist. Über die Geschädigte sagt er, sie habe eine Verletzung am rechten Daumen gehabt, einen Blutalkoholwert von 1,4 sowie Rückstände verschiedener Drogen im Körper. Blut fand die Spurensicherung an den Kleidungsstücken von beiden.

    Die Sachverständige des LKAs geht anschließend genauer auf die DNA-Spuren ein. Sie spricht oft von sogenannten Mischspuren, in denen DNA von der Beschuldigten und dem Geschädigten zu finden ist. Manchmal auch noch von einer unbekannten dritten Person, doch das eher selten. Diese unbekannte DNA kann übrigens genausogut von einem Zeitpunkt vor der Tat stammen. Die DNA der 30- und des 41-Jährigen ist meist sehr wahrscheinlich zuzuordnen, „in Betracht zu ziehen“ oder zumindest „nicht auszuschließen“, wie es die Expertin formuliert.

    Die Spurensicherung und die Gutachterin haben auch die Messer untersucht, von denen mehrere in der Wohnung gefunden wurden, in einer Schublade, in einem Besteckkasten und auch anderswo in den Zimmern. Die Messer weisen DNA-Spuren von beiden auf. Die Angeklagte hatte in ihrer Erklärung am Dienstag angegeben, zu ihrer Verteidigung ein Messer mit Holzgriff verwendet zu haben, welches sie nach der Tat abgespült habe.

    Insgesamt deuten die Spuren darauf hin, dass keine weitere Person an dem Vorfall in jener Nacht beteiligt war.

    Die Verhandlung wird am Montag fortgesetzt. Ursprünglich waren sieben Verhandlungstage angesetzt. Der Termin für das Urteil wurde nun aber vom 17. November auf den 27. November verschoben, damit sind aktuell acht Tage geplant.

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