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Justiz: SS-Runen waren „misslungene Persiflage“

Justiz

SS-Runen waren „misslungene Persiflage“

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    Ein Plakat der BI Neuburg Nord rief im Mai Polizei und Staatsanwaltschaft auf den Plan. Darauf waren anstelle des Doppel-S zwei SS-Runen abgebildet. Jetzt entschied die Staatsanwaltschaft: Das war daneben, aber nicht strafbar.
    Ein Plakat der BI Neuburg Nord rief im Mai Polizei und Staatsanwaltschaft auf den Plan. Darauf waren anstelle des Doppel-S zwei SS-Runen abgebildet. Jetzt entschied die Staatsanwaltschaft: Das war daneben, aber nicht strafbar.

    Zwei Männer der Bürgerinitiative Neuburg Nord waren Anfang Mai ins Visier von Polizei und Staatsanwaltschaft geraten. Sie hatten sich beim Besuch von Bundeskanzlerin Angela Merkel in den Pulk der Stromtrassengegner eingereiht und ein Plakat in die Höhe gehalten, auf dem das Doppel-S des Worts „Monstertrasse“ gegen zwei SS-Runen ausgetauscht worden war. Ein Neuburger Künstler hatte mitgeholfen, diese Aufschrift anzufertigen. Beamte von Staatsschutz und Kripo hatten die beiden Männer damals aufgefordert, das Banner einzurollen und hatten ihre Personalien aufgenommen. Ermittlungen folgten wegen des Verdachts der „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“.

    Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Ingolstadt die Ermittlungen gegen die zwei Männer der Bürgerinitiative eingestellt. Die Nachforschungen hätten ergeben, so Leitender Oberstaatsanwalt Helmut Walter auf Anfrage der Neuburger Rundschau, dass dieser Aktion keinerlei rechtsradikales Gedankengut zugrunde liege. Die beiden Männer seien nicht ansatzweise irgendwelchen Neonazi-Kreisen zuzurechnen. „Was sie gemacht haben, ist allenfalls als geschmacklos zu bezeichnen, aber nicht strafbar“, erklärte

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