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Justiz: Gehorsam verweigert: Zeitsoldat vor Neuburger Amtsgericht

Justiz

Gehorsam verweigert: Zeitsoldat vor Neuburger Amtsgericht

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    Weil er den Befehl seines Vorgesetzten nicht befolgt hatte, musste sich ein 26-Jähriger vor dem Neuburger Amtsgericht verantworten.
    Weil er den Befehl seines Vorgesetzten nicht befolgt hatte, musste sich ein 26-Jähriger vor dem Neuburger Amtsgericht verantworten. Foto: Patrick Pleul/Symbol (dpa)

    Etwas nicht zu tun, sich einem Wunsch oder Befehl zu entziehen, hat im Alltag nur selten schwere Konsequenzen. Bei der Bundeswehr ist Gehorsamsverweigerung allerdings ein ernst zu nehmendes Vergehen, das nicht selten mit einer Gefängnisstrafe belegt wird. Vor dem Neuburger Amtsgericht muss sich deshalb ein 26-jähriger Mann aus dem Landkreis Eichstätt verantworten.

    Es war Anfang August 2020, als der Oberstabsgefreite in der Neuburger Wilhelm Frankl Kaserne von einem ihm vorgesetzten 30-jährigen Hauptfeldwebel den Befehl bekam, einen Werkstattbericht in ein Gebäude der Fahrbereitschaft zu bringen. Weil er aber gerade dabei gewesen war, für einen zivilen Angestellten die Mülltonne rauszubringen, hat er den mehrmals wiederholten Befehl verweigert. Für den 26-Jährigen war es „ein riesengroßer Fehler, den ich zutiefst bereue“, wie er heute sagt.

    Der Zeitsoldat sollte ein Dokument in ein Gebäude bringen und verweigerte den Befehl

    Im Gerichtssaal hat niemand so wirklich eine Erklärung für dieses Verhalten. Acht Jahre lang war der Mann Zeitsoldat bei der Bundeswehr – ein „altgedienter Hase“, wie Richter Christian Veh sagt. Auf den Hauptschulabschluss folgte zunächst eine Ausbildung zum Anlagenmechaniker, die er allerdings nicht zu Ende machte, sondern stattdessen eine militärische Grundausbildung in Mittenwald begann. Danach ging er für einige Jahre zu den Gebirgsjägern nach Füssen. „Das war eine zweite Familie für mich, genau mein Ding“, sagt er. Schon als Kind habe er zur Bundeswehr gewollt, vor allem die dortige Kameradschaft habe es ihm angetan. 2016 kam der gebürtige Eichstätter schließlich wieder zurück in Richtung Heimat und wurde in die Neuburger Wilhelm Frankl Kaserne versetzt. Im vergangenen Jahr war er zudem für zwei Monate im Auslandseinsatz in Afghanistan.

    Angesichts dieser langjährigen Erfahrung mit Disziplin und militärischer Befehlshierarchie kann sich Richter Veh die Gehorsamsverweigerung nicht erklären. „Wenn man so lange bei der Bundeswehr ist, weiß man doch, dass man Regeln akzeptieren muss.“ Für die Staatsanwältin ist es eine „gänzlich überflüssige Tat“. Der 26-Jährige versucht es mit einer Erklärung: „Ich hatte überhaupt keine sinnvolle Aufgabe und bin fast den ganzen Tag nur rumgesessen.“ Er habe Aufgaben übernehmen müssen „für die ich eigentlich nicht da bin“, sagt er, wie den Stapler sauber zu machen. Mit seiner Arbeit konnte er also nichts anfangen und auch zu seinen Vorgesetzten hatte er keinen guten Draht.

    Acht Jahre war der 26-Jährige bei der Bundeswehr, seit 2016 in Neuburg

    Trotzdem möchte er irgendwann wieder zur Polizei oder zur Bundeswehr zurück, aus der er vor zwei Monaten ausgestiegen ist. „Es tut mir Leid“, sagt er in Richtung des ihm damals vorgesetzten Hauptfeldwebels. Ob die Rückkehr zur Truppe möglich ist, steht aber noch in den Sternen, denn neben der Verhandlung vor dem Neuburger Amtsgericht wartet auf den 26-Jährigen noch ein Disziplinarverfahren bei der Bundeswehr. Vorerst will er mit einem ausgebauten Campingbus eine Europareise machen. „In Afghanistan habe ich einfach gesehen, wie schnell das Leben vorbei sein kann“, sagt er.

    Gehorsamsverweigerung wurde zu Zeiten des Kalten Krieges noch härter bestraft, wie Richter Veh sagt. Aber auch heute noch stelle sich die Frage: „Welche Auswirkungen hat dieses Verhalten auf die Moral in der Truppe?“ fragt Veh. Deshalb verurteilt der Direktor des Amtsgerichts den 26-Jährigen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen a 40 Euro.

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