In dem Strafprozess wegen des tödlichen Ehestreits von Denkendorf wird es am Landgericht Ingolstadt letztlich darum gehen, ob die große Strafkammer zu dem Schluss kommt, dass der angeklagte Ehemann im Januar den Tod seiner Frau „billigend in Kauf“ genommen hat. So lautet die maßgebliche Formulierung in der bei Prozessauftakt von Staatsanwältin Sandra von Dahl vorgetragenen Anklageschrift.
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