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Justiz: Bluttat in Bittenbrunn: War es Notwehr?

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Bluttat in Bittenbrunn: War es Notwehr?

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    Erster Verhandlungstag am Landgericht im Prozess zur Tat in Bittenbrunn am 23. Dezember 2019. Die Angeklagte (rechts) muss sich seit Montag wegen Verdachts des Totschlags verantworten. Links im Bild Verteidigerin Christina Keil.
    Erster Verhandlungstag am Landgericht im Prozess zur Tat in Bittenbrunn am 23. Dezember 2019. Die Angeklagte (rechts) muss sich seit Montag wegen Verdachts des Totschlags verantworten. Links im Bild Verteidigerin Christina Keil. Foto: D. Pfaffel

    Wer das Leben und die Menschen gerne in klare Kategorien einteilt, der tat sich am Dienstag schwer am Ingolstädter Landgericht. Dort muss sich seit Montag eine 30-Jährige aus Sachsen-Anhalt wegen Totschlags verantworten. Wie berichtet, soll sie in der Nacht vom 22. auf den 23. Dezember 2019 in einer Wohnung in Bittenbrunn ihren Ex-Freund mit einem Messer erstochen haben. Aber: War der Mann zu diesem Zeitpunkt noch ihr Freund oder schon ihr Ex-Freund? Haben sie überhaupt je eine richtige Beziehung geführt? Und hat die damals 29-Jährige tatsächlich bei dem 41-jährigen Jens G.* in Neuburg gewohnt oder doch ganz woanders? Obwohl die Angeklagte am Dienstag eine Erklärung durch ihre Verteidigerin abgeben ließ, blieb Vieles im Unklaren – vor allem, weil nach ihr weitere Zeugen gehört wurden, deren Aussagen nicht ganz mit der Einlassung der Angeklagten zusammenpassen.

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