Der nach einer Messerattacke ursprünglich wegen versuchten Totschlags angeklagte 23-jährige Manchinger ist vom Landgericht Ingolstadt wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Er hatte im August 2018 während einer Auseinandersetzung einen 29-Jährigen mit einem Messer am Hals verletzt. Der Angeklagte hatte – in Gegensatz zum Opfer – bestritten, absichtlich mit dem Messer zugestoßen zu haben. Die Verletzung sei während eines Gerangels passiert. Die Kammer war im Urteil davon ausgegangen, dass der 23-Jährige seinen Kontrahenten zwar verletzen wollte, letztlich aber von der Tat zurücktrat. Er hatte damals auch aktiv zur Rettung beigetragen. (nr)
Justiz