Welche Strafe verdient ein Mensch, der aus Uneigennützigkeit zum Verbrecher wird? Der sich mit hehren Absichten in die Illegalität begibt? Der im Darknet Waffen bestellt, um seine Familie vor Terroristen zu beschützen? Und der eine Marihuana-Plantage anlegt, um mit dem Gras die Leiden seines schwerkranken Vaters zu lindern? Was ist angemessen, wenn jemand vollumfänglich gesteht, aufrichtig bereut, unbescholten ist, wenn ihn der Arbeitgeber sofort zurücknimmt, wenn er eine intakte Familie hat und daheim den immer hilfloser werdenden Papa pflegt? Fünf Jahre und drei Monate Gefängnis (Staatsanwaltschaft) oder nicht mehr als zwei Jahre auf Bewährung (Verteidiger Michael Adams)? Die Antwort am Landgericht Ingolstadt lautete: drei Jahre. Und Richter Jochen Bösl sagte danach: „Das tut uns leid.“
Ingolstadt