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Ingolstadt: Tödliche Entenjagd: Ist der Gutsherr schuld am Bootsunglück?

Ingolstadt

Tödliche Entenjagd: Ist der Gutsherr schuld am Bootsunglück?

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    Die beiden Männer kenterten bei der Entenjagd mit ihrem Boot und ertranken.
    Die beiden Männer kenterten bei der Entenjagd mit ihrem Boot und ertranken. Foto: Thorsten Jordan

    Mussten die beiden Männer sterben, weil es zu einer Verkettung von unglücklichen Umständen kam? Oder war der tödliche Unfall bei der Entenjagd an Silvester 2013 auf einem großen Fischteich bei Geisenfeld (Landkreis Pfaffenhofen/Ilm) ebenso absehbar wie vermeidbar? Diese Fragen muss die Berufungskammer am Landgericht Ingolstadt unter Vorsitz von Richter Konrad Riedel bis zum 14. März für sich beantworten. Da soll das Urteil fallen.

    Verteidiger Walter Gräf sprach am Dienstag in seinem Plädoyer von einer „Tragödie für alle Beteiligten“, einem Unfall, bei dem verschiedene negative Umstände und Auswirkungen zusammengetroffen seien. Sein Mandant, 71, könne aber nicht dafür verantwortlich gemacht werden. Gräf fordert Freispruch.

    Staatsanwalt: Das Boot war überladen

    Der Angeklagte ist Betreiber des Teichgutes Einberg bei Geisenfeld. Er veranstaltet regelmäßig auch gewerbsmäßig Jagden. An dem verhängnisvollen Tag waren sechs Jäger aus seinem Freundeskreis gekommen, um Enten zu schießen. Vier davon sollte ein – völlig unerfahrener – Bootsführer zu schwimmenden Plattformen im Wasser bringen, darunter auch zwei Jägerinnen. Eine davon ist die Frau des Angeklagten. Etwa 50 Meter vom Ufer ging das kleine Boot plötzlich unter. Zwei Jäger im Alter von 33 und 70 Jahren ertranken.

    Weshalb ist das knapp vier Meter lange Boot vollgelaufen? Für Staatsanwalt Nicolas Kazcynski hat ein Gutachter die Frage beantwortet: Nach dessen Angaben war es überladen. Mindestens 440 Kilogramm wogen die fünf Insassen plus Waffen und Munition. Aber nur maximal 240 Kilogramm wären zulässig gewesen. Nach dem Unglück wurden Belastungsversuche mit dem Wasserfahrzeug durchgeführt. Der Sachverständige brach sie bei 400 Kilogramm ab – da sei bereits alles „gefährlich instabil“ geworden.

    Der Anklagevertreter ist überzeugt, dass die Überladung und vermutlich eine unvorsichtige Gewichtsverlagerung durch einen der Insassen den Unfall verursacht haben. Außerdem trug niemand Schwimmwesten und es gab auch keine Rettungsmittel an Bord. Eine Gerichtsmedizinerin hatte ausgesagt, dass niemand hätte sterben brauchen, wenn alle Schwimmwesten getragen hätten.

    Die hätte der Gutsherr und Jagdveranstalter vorschreiben müssen, sagt der Staatsanwalt. Der fordert wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen eine Geldstrafe von etwas über 33.000 Euro (180 Tagessätze). In erster Instanz wurden knapp 19.600 Euro (140 Tagessätze) verhängt.

    Negativ angekreidet hat der Staatsanwalt dem Angeklagten auch, weil der die gesamte Verantwortung auf den 70-jährigen Jäger habe abwälzen wollen, der damals ertrunken ist. Dieser “langjährige sehr gute Freund„ habe die Jagd organisiert und dazu eingeladen, behauptet der Gutsherr. Das  wurde aber von mehreren Zeugen in der Beweisaufnahme widerlegt.

    Vater eines Ertrunkenen will Antworten

    Am Verfahren beteiligt ist auch der Vater des zweiten ertrunkenen Jägers. Der Mann hat keine Schadensersatzforderungen gestellt, wolle aber geklärt haben, wer die Verantwortung für den schrecklichen Unfall hat, bei dem sein einziger Sohn ums Leben kam, sagte sein Anwalt Ludwig Fahn.

    Und außerdem, fügte er hinzu, hätte der Vater des Getöteten von dem Angeklagten irgendwann in den nun schon mehr als zwei Jahren seit dem Unglück ein Wort von Reue erhofft. Das blieb jedoch aus. Und das "missfällt uns", fügte Fahn an.

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