Will ein Gericht einen Raser nicht nur wegen fahrlässiger, sondern wegen vorsätzlicher Tötung verurteilen, ist der Begründungsaufwand hoch. Wer im Straßenverkehr den Tod anderer in Kauf nehme, gefährde sich auch selbst, argumentiert der Bundesgerichtshof. Das spreche gegen einen Tötungsvorsatz. Was aber heißt das für den Prozess wegen eines tödlichen Unfalls auf der A9, der am Mittwoch begonnen hat?
Ingolstadt