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Ingolstadt: Raser nach tödlichem Unfall auf A9: "Was habe ich getan?"

Ingolstadt

Raser nach tödlichem Unfall auf A9: "Was habe ich getan?"

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    Angeklagt am Landgericht Ingolstadt wegen Totschlags ist ein 23-Jähriger aus dem Landkreis Pfaffenhofen.
    Angeklagt am Landgericht Ingolstadt wegen Totschlags ist ein 23-Jähriger aus dem Landkreis Pfaffenhofen. Foto: Andreas Müller

    Will ein Gericht einen Raser nicht nur wegen fahrlässiger, sondern wegen vorsätzlicher Tötung verurteilen, ist der Begründungsaufwand hoch. Wer im Straßenverkehr den Tod anderer in Kauf nehme, gefährde sich auch selbst, argumentiert der Bundesgerichtshof. Das spreche gegen einen Tötungsvorsatz. Was aber heißt das für den Prozess wegen eines tödlichen Unfalls auf der A9, der am Mittwoch begonnen hat?

    Raser-Unfall auf A9 bei Ingolstadt: Prozess beginnt mit Verzögerung

    Bereits im vergangenen Jahr hatte das Ingolstädter Landgericht über den Fall verhandelt, musste dann aber nach Verhinderung eines Prozessbeteiligten den Prozess aussetzen. Angeklagt ist ein 23-Jähriger aus dem Landkreis Pfaffenhofen. Ihm wird vorgeworfen, am 20. Oktober 2019 gegen 23 Uhr mit seinem BMW M4, den er auf 560 PS und eine Höchstgeschwindigkeit von 350 Kilometer pro Stunde getunt haben soll, mit mindestens 232 Stundenkilometern auf einen Audi A4 aufgefahren zu sein, dessen 22-jähriger Fahrer keine Chance hatte: Sofort nach dem Aufprall sei er gestorben, steht in der Anklage.

    Angeklagter aus Pfaffenhofen zeigt Reue vor Gericht

    Der Angeklagte, der sich seit Platzen des Erstprozesses auf freiem Fuß befindet, zeigte sich reuig. Zu Beginn verlas er einen Brief an die Eltern des Getöteten, die sich als Nebenkläger am Prozess beteiligen, am Mittwoch aber nicht im Saal waren. „Es vergeht kein Tag, an dem ich mir nicht gewünscht habe, den Unfall ungeschehen zu machen“, sagte er mit brüchiger Stimme und sichtlich bewegt. In einem „Opening Statement“ hatten seine Verteidiger erklärt, das Bild, das während des Erstprozesses entstanden sei, stimme nicht. Ihr Mandant sei „kein fanatischer Autoraser, sondern ein typischer junger Mann“.

    Zum Unfallhergang gaben sie an, dass der Getötete ohne Blinken auf die linke Spur gewechselt und der Unfall für den Angeklagten trotz Bremsung nicht zu verhindern gewesen sei. Dass in dem Abschnitt der A9 nur 120 Stundenkilometer erlaubt sind, sei unbeachtlich, weil die Geschwindigkeitsbeschränkung vor nächtlichem Lärm und nicht vor Überholvorgängen schützen solle. Im Übrigen sei die Autobahn an diesem Sonntagabend mit gerade einmal drei bis vier Autos pro Kilometer fast leer gewesen.

    Ob ihm Tötungsvorsatz nachgewiesen werden kann, ist fraglich

    „Die Autobahn war voll“, widersprach ein Zeuge, der den Unfall von hinten beobachtet hatte. Eine andere Zeugin sprach von „überschaubarem“ Verkehrsaufkommen. Eine weitere gab an, es sei „viel Verkehr“ gewesen. Der Audi vor ihr habe zum Überholen angesetzt, der BMW sei mit „wahnsinnig schneller Geschwindigkeit“ links an ihr vorbeigefahren – und dann habe es gekracht. Der A4 – da war sie sich sicher – sei ordnungsgemäß beleuchtet gewesen und habe vor dem Spurwechsel geblinkt. Erschreckend die Beobachtung einer weiteren Zeugin nach dem Unfall: Sie habe beim Getöteten „kein Gesicht mehr erkennen“ können.

    Und der Angeklagte? Der soll nach dem Unfall am Straßenrand gesessen sein, geweint und gezittert haben. „Wie ein Häufchen Elend“, sagte einer der Zeugen. Von erkennbaren Verletzungen des 23-Jährigen berichtete keiner der Zeugen. Ob ihm Tötungsvorsatz nachgewiesen werden kann, ist fraglich. Dagegen spricht neben der Eigengefährdung des 23-Jährigen, dass er zu einer Zeugin nach dem Unfall gesagt haben soll: „Was habe ich getan?“.

    Das sieht wohl auch das Oberlandesgericht München so und hat auf Beschwerde der Verteidigung im – mittlerweile ausgesetzten – Haftbefehl den Totschlagsvorwurf fallen gelassen. Genau für solche Fälle hat der Gesetzgeber vor wenigen Jahren verbotene Kraftfahrzeugrennen unter Strafe gestellt mit einem Strafrahmen von einem Jahr bis zu zehn Jahren, wenn dabei ein Mensch zu Tode kommt. Rennen im Sinne von Paragraf 315d des Strafgesetzbuches kann man auch alleine fahren. Der Prozess ist auf neun Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil soll voraussichtlich Ende März fallen.

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