Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das landesweite Alkoholverbot im öffentlichen Raum vorläufig gekippt. Das heißt, Kommunen müssen nun, wenn sie das wollen, ein eigenes Alkoholverbot verhängen. Dies darf jedoch nicht mehr flächendeckend ausgesprochen werden, sondern nur noch auf bestimmte öffentliche Plätze begrenzt.
Alkoholverbot: Das gilt in Ingolstadt und Neuburg
Die Stadt Ingolstadt hat sich laut Mitteilung entschlossen, ein Alkoholverbot für folgende Örtlichkeiten und Gebiete festzusetzen:
- Gebiet der Altstadt
- Volksfestplatz
- Hallenbad Parkplatz
- Hindenburgpark
- Glacis
- Klenzepark
- Baggersee-Gelände; dieses umfasst insbesondere den Bereich innerhalb der nachstehenden Begrenzungen im Sinne eines Rundweges: Start - Parkplatz Bar am See, Rundweg um den Baggersee, Oberschüttweg, Stauseestraße, Donau, Fuchsschüttweg, Endpunkt - Parkplatz Bar am See
- Spielpark Fort Peyerl
Bevor das bayernweite Alkoholverbot umgesetzt wurde, galt in Ingolstadt bereits ein kommunales, teilt Pressesprecher Michael Klarner mit. Widerstand aus der Bevölkerung, wie etwa Proteste, habe es wegen des Alkoholverbots nach seinen Angaben nicht gegeben.
In Neuburg ist das Alkoholverbot derzeit kein Thema
In Neuburg ist ein Alkoholverbot dagegen derzeit kein Thema. Stadtsprecher Bernhard Mahler teilt mit: „Aktuell hat die Stadt Neuburg kein entsprechendes Verbot ausgesprochen. Das ist aktuell auch nicht auf der Tagesordnung.“ (dopf, ands)
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