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Ingolstadt: Nach tödlicher Entenjagd: Angeklagter weist Schuld von sich

Ingolstadt

Nach tödlicher Entenjagd: Angeklagter weist Schuld von sich

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    Zwei Menschen sind bei einer Entenjagd am Silvestertag 2013 ums Leben gekommen. Beim Prozess streitet der Angeklagte seine Schuld ab. (Symbolbild)
    Zwei Menschen sind bei einer Entenjagd am Silvestertag 2013 ums Leben gekommen. Beim Prozess streitet der Angeklagte seine Schuld ab. (Symbolbild) Foto: Mathias Wild

    Im Prozess um einen tödlichen Bootsunfall bei einer Entenjagd im oberbayerischen Geisenfeld hat der Angeklagte jegliche Verantwortung von sich gewiesen. Nicht er, sondern eines der Opfer sei an jenem Silvestertag 2013 für die Organisation des Jagausfluges zuständig gewesen, sagte der demnächst 71-Jährige am Donnerstag vor dem Landgericht Ingolstadt aus. Der 70 Jahre alte Tierarzt mit langjähriger Jagderfahrung habe angeboten gehabt, sich um alles zu kümmern.

    Die Staatsanwaltschaft wirft dem Landwirt, der die Jagden im Nebenerwerb betreibt, fahrlässige Tötung vor. Bei dem Unfall waren vor gut zwei Jahren zwei Jagdgäste im Alter von 33 und 70 Jahren ums Leben gekommen, als das Boot kenterte. Drei Insassen konnten sich ans Ufer retten.

    Zwei Menschen starben bei Bootsunglück am Silvestertag 2013

    Vor Gericht wies der Angeklagte den Vorwurf zurück, seinen Jagdgästen keine Sicherheitseinweisung in das Boot gegeben zu haben. Dies sei kurz vor Aufbruch zu der Entenjagd sehr wohl geschehen. Auch hätten die Teilnehmer gewusst, wo sich die Schwimmwesten befinden. Doch beim Hinweis darauf hätten ihn die Jäger ausgelacht. "Wie soll man denn damit schießen", hätten einige gefragt. "Ich kann doch niemanden zwingen", verteidigte sich der Angeklagte vor

    Der Bootsführer widersprach dem Landwirt. Zwar habe der Tierarzt Wünsche bezüglich des Jagdausfluges geäußert gehabt, Organisator sei aber sehr wohl der Eigentümer des Weihers gewesen. Der 38-Jährige räumte bei seiner Vernehmung am Nachmittag ein, nie einen Bootsführerschein besessen zu haben. Er hatte einen Strafbefehl akzeptiert und war deshalb ohne Prozess davongekommen.

    Der Staatsanwalt äußerte am ersten Verhandlungstag die Vermutung, dass der Bootsbesitzer die Verantwortung auf eines der getöteten Opfer abwälzen wolle. Der Vorsitzende Richter wies den Landwirt zudem auf gegenteilige Aussagen im ersten Prozess hin.

    Angeklagter bestreitet seine Schuld

    Der Angeklagte war Ende 2014 vom Amtsgericht Pfaffenhofen an der Ilm zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 140 Euro - zusammen 19 600 Euro - verurteilt worden. Er akzeptierte die Strafe jedoch nicht, weshalb es jetzt zur Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Ingolstadt kommt. Für den neuen Prozess sind weitere drei Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil wird Ende Februar erwartet. dpa/lby

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