Startseite
Icon Pfeil nach unten
Neuburg
Icon Pfeil nach unten

Ingolstadt: Missbrauchsprozess in Ingolstadt: Verteidigerin zweifelt an Glaubwürdigkeit des Mädchens

Ingolstadt

Missbrauchsprozess in Ingolstadt: Verteidigerin zweifelt an Glaubwürdigkeit des Mädchens

    • |
    Vor dem Landgericht Ingolstadt wird ein Fall von schwerem sexuellen Missbrauch verhandelt.
    Vor dem Landgericht Ingolstadt wird ein Fall von schwerem sexuellen Missbrauch verhandelt. Foto: Harry Jung

    Die Glaubwürdigkeit eines Mädchens, das Opfer von sexuellen Missbrauch geworden sein soll, in Zweifel zu ziehen, ist eine heikle Sache. Doch genau das tat Rechtsanwältin Marion Reisenhofer am Montag vor der Jugendkammer des Landgerichts Ingolstadt. Dort wird derzeit ein Prozess verhandelt, in dem einem 46-Jährigen vorgeworfen wird, ein junges Mädchen aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen mehrmals schwer sexuell missbraucht zu haben (wir berichteten). Die Vorfälle sollen sich zwischen Mai 2016 und Juli 2017 ereignet haben, als das Mädchen zwischen zehn und zwölf Jahre alt war.

    Eigentlich schienen die Gutachten, die die beiden Sachverständigen bereits beim vorherigen Verhandlungstermin vorgetragen hatten, relativ klar. Eine Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, die den Angeklagten zu begutachten hatte, sagte, knapp zusammengefasst, dass es sich im vorliegenden Fall ihrer Einschätzung nach nicht um Pädophilie handle, sondern wenn, dann um Inzest. Der Mann habe versucht, seine Beziehungsprobleme mit der Mutter des Mädchens durch körperliche Nähe zur Stieftochter zu bewältigen, erklärte die Expertin vergangene Woche. Die Sachverständige, die die Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers zu prüfen hatte, kam zu dem Schluss, dass sie die Schilderungen des Mädchens aus verschiedenen Gründen als „erlebnisbasiert“, also als wahr, einstufe.

    Missbrauchsprozess: Verteidigerin findet, Gutachten weise Mängel auf

    Das sah die Ingolstädter Verteidigerin Reisenhofer allerdings ganz anders. Das Glaubwürdigkeitsgutachten weise ihrer Meinung nach „erhebliche Mängel“ auf. Zum einen würde zwischen den Taten und der Untersuchung des Mädchens ein viel zu langer Zeitraum liegen, nämlich drei Jahre, kritisierte Reisenhofer. So könne man die Wahrnehmungs- und Gedächtnisfunktion des Mädchens im jüngeren Alter nicht bewerten. Zum anderen habe die Gutachterin die Diagnose eines Psychiaters nicht ausreichend berücksichtigt, der schon vor der letzten und heftigsten Tat bei der damals Elfjährigen eine „emotionale Störung mit Geschwisterrivalität“ und eine depressive Episode diagnostiziert hatte. Das Mädchen hatte bei dem Psychiater angegeben, dass sie sich nicht genauso geliebt fühle wie ihr jüngerer Bruder, das gemeinsame Kind von Mutter und Stiefvater. Damit hätte das Mädchen durchaus ein Motiv für eine Falschbelastung ihres damaligen Stiefvaters gehabt, erläuterte die Verteidigerin. Zumal sich nach der „Offenbarung“ des Mädchens die Beziehung zwischen Mutter und Tochter verbessert habe und auch die Mutter selbst davon gesprochen habe, dass es ihr seit der Trennung vom Angeklagten – direkt nach dem Aufkommen der Vorwürfe – deutlich besser gehe, sie sich erleichtert und frei fühle.

    Ein weiterer Punkt, den die Verteidigerin im Gutachten anprangerte, war die Einschätzung der Sachverständigen, dass der Medienkonsum des Mädchens altersgemäß gewesen sei, obwohl es die erst ab 16 Jahren zugelassenen Serie „Tote Mädchen lügen nicht“ in einem deutlich jüngeren Alter verfolgt habe. In der Serie, die sich die Psychologin nach Ansicht der Rechtsanwältin genauer hätte ansehen müssen, geht es unter anderem um eine Vergewaltigung. Während die Gutachterin keine Parallelen zum aktuellen Fall sah, zieht Reisenhofer diese sehr wohl, zum Beispiel wegen der Flashbacks, die in der Serie vorkommen und die auch das Mädchen vor Gericht schilderte.

    Landgericht Ingolstadt: Missbrauchsprozess wird am 15. Februar fortgesetzt

    Zuletzt wies die Verteidigerin noch darauf hin, dass es sehr selten vorkomme, dass ein solches Verfahren öffentlich verhandelt werde. Meist werden Zuschauer aus dem Sitzungssaal ausgeschlossen, um insbesondere die Opfer zu schützen. Außerdem wunderte sich die Anwältin, dass das Mädchen bei allen Sitzungstagen anwesend sei und dabei nicht den Anschein mache, traumatisiert zu sein. Vielmehr würde sie lachen, mit ihrem Handy spielen und keinerlei Berührungsängste zeigen.

    Reisenhofer forderte ein weiteres aussagepsychologisches Gutachten unter Einbeziehung eines Psychiaters, das beweisen soll, dass die Aussagen des Mädchens nicht als erlebnisbasiert eingestuft werden können. Vorsitzender Richter Gerhard Reicherl bat die Psychologin zunächst darum, bis zum nächsten Verhandlungstermin zu den Kritikpunkten Stellung zu nehmen. Die Verhandlung wird am 15. Februar fortgesetzt.

    Lesen Sie dazu auch:

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden