Am Samstag, 20. März, führte die Kriminalpolizei Ingolstadt in einem größeren Firmengebäude in Ingolstadt eine Razzia wegen des Verdachts der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels durch. Hierbei waren rund 50 Beamte beteiligt. Laut Polizeiangaben konnten mehrere tausend Euro Bargeld sowie weiteres Beweismaterial sichergestellt werden.
Die Polizei stellte Bargeld, Spielkarten und Jetons bei der illegalen Pokerrunde sicher
Seit mehreren Monaten ermittelte die Kripo vorrangig gegen zwei Beschuldigte, nachdem sich die Hinweise zur wiederholten Durchführung illegalen Glückspieles verdichtet hatten. Im Speziellen bestand der Verdacht, dass durch die beiden Männer Pokerrunden in dem Gebäude im Nordwesten von Ingolstadt organisiert und veranstaltet werden. Am vergangenen Wochenende schließlich hat das Amtsgericht Ingolstadt die Durchsuchungsbeschlüsse erteilt.
Unter Führung der Kripo Ingolstadt und mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei Nürnberg, gelang es den eingesetzten Beamten gegen 22:30 Uhr in das Objekt einzudringen. Im Gebäude trafen sie auf eine Gruppe von neun Personen, die sich offensichtlich an einer Pokerrunde beteiligten. Neben einem niedrigen vierstelligen Bargeldbetrag, der bei einem der Beschuldigten aufgefunden wurde, konnten die Beamten auch Spielkarten und Jetons sicherstellen, die auf einem Spieltisch bereitlagen. Die sieben betroffenen Mitspieler im Alter zwischen 32 und 54 Jahren zeigten sich sichtlich überrascht und verhielten sich kooperativ. Sie konnten nach den erfolgten polizeilichen Maßnahmen noch vor Ort entlassen werden. Auch alle Teilnehmer erwartet eine Strafanzeige wegen der Beteiligung am illegalen Glücksspiel.
Die Teilnehmer erwartet eine Strafanzeige wegen der Beteiligung an illegalem Glücksspiel
Bei den beiden ebenfalls anwesenden 35- und 53-jährigen Veranstaltern wurden im Anschluss Wohnungsdurchsuchungen durchgeführt, die ebenfalls zur Auffindung von weiterem Beweismaterial führten. Auch sie wurden nach Identitätsfeststellung und Vernehmung wieder entlassen.
Neben den strafrechtlichen Verstößen müssen alle Beteiligten zudem mit Anzeigen nach der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung rechnen. (nr)
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