Nach momentanem Stand geht das Landgericht Ingolstadt nicht davon aus, „dass die Submission auf einer Absprache beruht hat“. Das sagte Vorsitzender Richter Jochen Bösl am Dienstag nach dem sechsten Verhandlungstag im Lehmann-Prozess. Fällt damit also ein bedeutender Teil der Anklage im Prozess gegen den ehemaligen Ingolstädter Bürgermeister in sich zusammen? Denn die Staatsanwaltschaft wirft Alfred Lehmann vor, dass er sich vor sechseinhalb Jahren mit einem Bauträger abgesprochen haben soll. Die Abmachung soll gelautet haben: Der Bauträger bekommt bei der Vergabe ein Baufeld auf dem Areal des alten Krankenhauses zugesprochen, im Gegenzug erhält Lehmann eine Privatwohnung auf dem Gelände zu verbilligten Konditionen. Doch bislang sind im Verfahren nach Ansicht des Gerichts keine Nachweise erbracht worden, dass es diese Absprache im Vorfeld der Gebotsvergabe (Submission) tatsächlich gegeben hat. Weder konnten Zeugen Entsprechendes berichten noch deuteten abgehörte Telefonate von Lehmann und dem Bauträger unmittelbar nach einer Hausdurchsuchung darauf hin. Im Gegenteil: Beide wiesen in den Gesprächen Mauscheleien weit von sich.
Ingolstadt