Das städtische Gesundheitsamt Ingolstadt weist auf die Vorgaben des Bayerischen Gesundheitsministeriums vom 19. April zu Kosmetik- und Fußpflegebetrieben sowie Nagelstudios hin: Demnach dürfen dort nur noch jene Dienstleistungen erbracht werden, die zwingend hygienisch oder pflegerisch erforderlich sind.
Kosmetik- und Fußpflegebetriebe sowie Nagelstudios: Nur zwingend erforderliche Behandlungen zulässig
Rein kosmetische Behandlungen, die lediglich der Verschönerung und keinem offensichtlich hygienischen oder pflegerischen Zweck dienen, sind nicht zulässig, da sie nicht erforderlich sind, heißt es in einer Mitteilung der Stadt Ingolstadt. Beispielsweise können Nagelverlängerungen, Aufbringen und Pflege von Gel-Nägeln, Lackieren von Nägeln, Haarentfernung, Microblading, Wimpernverlängerung, Auftragen von Makeup und Permanent-Makeup als nicht erlaubte Leistungen aufgezählt werden. (nr)
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