Startseite
Icon Pfeil nach unten
Neuburg
Icon Pfeil nach unten

Ingolstadt: Kosmetik und Fußpflege: Nur zwingend nötige Behandlungen zulässig

Ingolstadt

Kosmetik und Fußpflege: Nur zwingend nötige Behandlungen zulässig

    • |
    Kosmetikbehandlungen sind derzeit nur in zwingend notwendigen Fällen zulässig.
    Kosmetikbehandlungen sind derzeit nur in zwingend notwendigen Fällen zulässig. Foto: Andreas Gebert/dpa (Symbol)

    Das städtische Gesundheitsamt Ingolstadt weist auf die Vorgaben des Bayerischen Gesundheitsministeriums vom 19. April zu Kosmetik- und Fußpflegebetrieben sowie Nagelstudios hin: Demnach dürfen dort nur noch jene Dienstleistungen erbracht werden, die zwingend hygienisch oder pflegerisch erforderlich sind.

    Kosmetik- und Fußpflegebetriebe sowie Nagelstudios: Nur zwingend erforderliche Behandlungen zulässig

    Rein kosmetische Behandlungen, die lediglich der Verschönerung und keinem offensichtlich hygienischen oder pflegerischen Zweck dienen, sind nicht zulässig, da sie nicht erforderlich sind, heißt es in einer Mitteilung der Stadt Ingolstadt. Beispielsweise können Nagelverlängerungen, Aufbringen und Pflege von Gel-Nägeln, Lackieren von Nägeln, Haarentfernung, Microblading, Wimpernverlängerung, Auftragen von Makeup und Permanent-Makeup als nicht erlaubte Leistungen aufgezählt werden. (nr)

    Lesen Sie auch:

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden