Für die Sonder-Impfaktion sind in Ingolstadt 10.000 Termine mit AstraZeneca freigeschalten worden. Diese werden rege nachgefragt, teilt die Stadt nun in einer aktuellen Pressemitteilung mit – es seien aber noch ausreichend Termine verfügbar.
Sonderimpfung in Ingolstadt: Auch für Menschen mit Arbeit in Ingolstadt
Deshalb können aus diesem Kontingent in einer nächsten Stufe nun auch die Ingolstädter Betriebe eingebunden werden, heißt es weiter. Ab sofort können sich auch Personen für eine Impfung mit AstraZeneca anmelden, die zwar in Ingolstadt arbeiten, jedoch nicht hier wohnen. Neben der schnellstmöglichen Durchimpfung der Ingolstädter Bevölkerung kann über die Impfquote der Ingolstädter Betriebe ein tatsächlicher Beitrag zur Eindämmung der Infektion geschaffen werden. Jede Impfung in einem Ingolstädter Betrieb kommt unmittelbar der Ingolstädter Impfkampagne zu Gute, schreibt die Stadt.
Für die Sonder-Impfaktion mit AstraZeneca können sich alle Interessierten ab einem Alter von 18 Jahren anmelden – unabhängig von den sonst weiterhin geltenden Priorisierungen. Selbstverständlich können sich hierfür aber auch Personen aus den aktuellen Priorisierungsgruppen 2 und 3 anmelden. Die Anmeldung für das Sonderkontingent AstraZeneca ist möglich über die Terminvereinbarungssoftware auf der Seite der Stadt Ingolstadt.
AstraZeneca-Impfung in Ingolstadt: Diese Personen eignen sich dafür
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
1.) Die Bereitschaft, eine Impfung mit AstraZeneca durchzuführen,
2.) ein Mindestalter von 18 Jahren,
3.) Wohnsitz oder Arbeitsort in Ingolstadt (mit Nachweis des Arbeitgebers)
4.) so noch nicht geschehen, eine Registrierung auf dem bayernweiten Impfportal https://impfzentren.bayern/ mit Wohnort oder Arbeitsort Ingolstadt
5.) eine Anmeldung über das Terminbuchungsportal der Stadt unter www.ingolstadt.de/impfen
Unabhängig von dieser Sonder-Impfaktion AstraZeneca werden für die regulären Impflieferungen weiterhin im Rahmen des bekannten Verfahrens Impftermine vergeben, die anhand der derzeit gültigen Priorisierung durchgeführt werden. Die regulären Impfungen laufen ohne Einschränkungen planmäßig weiter. Allgemeine Informationen zum Thema Impfen sind auf der Seite www.ingolstadt.de/impfen dargestellt.
Bei Erstimpfung werden bereits verbindliche Termine für die Zweitimfpung vereinbart
Bereits beim Termin der Erstimpfung werden verbindliche Termine für die Zweitimpfung vereinbart. Der Betreiber des Impfzentrums, das Bayerische Rote Kreuz Ingolstadt, bittet alle Impfkandidaten, unabhängig ob Sonderaktion oder regulärer Impftermin, um Verständnis, dass Terminverschiebungen grundsätzlich nicht möglich sind. Die Termine für Zweitimpfungen werden anhand der Empfehlungen der Hersteller festgelegt, um den bestmöglichen Impferfolg zu gewährleisten.
Die vergebenen Termine sind logistisch an fest verplante Impfkontingente des jeweiligen Vakzins gekoppelt. Änderungen sind aufgrund der Impfempfehlung, der Verfügbarkeit des Impfstoffs, dessen begrenzter Haltbarkeit und der Vorgaben des Impfportals nicht möglich. Daher sind auch Terminverschiebungen aus beruflichen Gründen grundsätzlich ausgeschlossen. Hier ist der Arbeitgeber, analog eines nicht anders terminierbaren Arzttermins, verpflichtet, den Mitarbeiter (Freizeitausgleich) freizustellen. (nr)
Lesen Sie dazu auch:
Schnelltestzentrum im Parkbad Foyer in Neuburg eröffnet
Heute öffnen die Testzentren in Neuburg und Schrobenhausen
Verwirrung um Notbremse: Was gilt im Kreis Neuburg-Schrobenhausen?
- Schnelltestzentrum im Parkbad Foyer in Neuburg eröffnet
- Heute öffnen die Testzentren in Neuburg und Schrobenhausen
- Verwirrung um Notbremse: Was gilt im Kreis Neuburg-Schrobenhausen?