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Ingolstadt: Fünf Jahre Haft oder Bewährung?

Ingolstadt

Fünf Jahre Haft oder Bewährung?

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    Ein außergewöhnliches Sicherheitsbedürfnis wird ihm zum Verhängnis.
    Ein außergewöhnliches Sicherheitsbedürfnis wird ihm zum Verhängnis. Foto: Alexander Kaya

    Es ist verflixt: Wie soll man einen jungen Mann bestrafen, der aus hehren Motiven ein Verbrechen begangen hat? Waffen im Darknet gekauft, um seine Familie und sich zu beschützen. Eine Gras-Plantage angelegt, um mit den abgeernteten Rauschmitteln die Leiden des schwer erkrankten Vaters zu lindern. Was ist für so jemand angemessen? Die Staatsanwaltschaft hat gestern vor der 1. Strafkammer unter Vorsitz von Landgerichtsvizepräsident Jochen Bösl auf fünf Jahre und drei Monate plädiert. Der Verteidiger des 25-Jährigen aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, Michael Adams, forderte gestern „nicht mehr“ als zwei Jahre auf Bewährung. Und dass ist vollem Bewusstsein der Ungewöhnlichkeit dieser Forderung. Denn die reinen Fakten der Anklage hinterlassen zunächst einen anderen Eindruck.

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