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Ingolstadt: Drama bei Entenjagd: Zwei Tote – zwei Schuldige?

Ingolstadt

Drama bei Entenjagd: Zwei Tote – zwei Schuldige?

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    An Silvester 2013 ging auf einem Teich bei Geisenfeld ein Boot mit fünf Jägern unter. Zwei von ihnen starben bei dem schrecklichen Unglück.
    An Silvester 2013 ging auf einem Teich bei Geisenfeld ein Boot mit fünf Jägern unter. Zwei von ihnen starben bei dem schrecklichen Unglück. Foto: Thorsten Jordan

    Das schreckliche Unglück hat Jäger in ganz Deutschland und darüber hinaus alarmiert. Jetzt kommt es zur strafrechtlichen Aufarbeitung der verhängnisvollen Entenjagd an Silvester 2013 auf einem Weiher nordöstlich von Geisenfeld. Das Gewässer gehört zum Teichgut Einberg.

    Tödliches Drama bei Entenjagd

    Der Vorfall ereignete sich unmittelbar nach der Mittagspause der zwölfköpfigen Jagdgesellschaft, die an diesem letzten Tag des Jahres Enten schießen wollte. Fünf Personen – darunter zwei Frauen – im Alter zwischen 27 und 70 Jahren be-stiegen mit ihrer Ausrüstung ein kleineres Boot mit Außenbordmotor, um eine kleine Insel anzusteuern, auf der sich regelmäßig eine größere Entenschar aufhielt.

    Als das Boot mitten auf dem Wasser war, geschah es plötzlich: Es kippte und alle Insassen landeten im Wasser. Während sich die beiden Frauen und der 36 Jahre alte Bootsführer ans Ufer retten konnten, gingen ein 70 Jahre alter Waidmann aus Schweitenkirchen und ein 33 Jahre alter Jäger aus Geisenfeld unter.

    "Ich kann nicht mehr! Ich schaff’ es nicht"

    Der Ältere konnte zwar relativ bald aus dem eiskalten Wasser geborgen und reanimiert werden, verstarb aber zwei Tage später im Krankenhaus. Der 33-Jährige aus Geisenfeld schien sich zunächst aus eigener Kraft retten zu können, ging dann aber doch unter und versank. „Ich kann nicht mehr! Ich schaff’ es nicht“, soll er vorher noch geschrien haben, sagten Zeugen. Taucher der Bereitschaftspolizei fanden den Mann nach tagelanger Suchaktion. Seine Leiche trieb nur wenige Meter vom Ufer entfernt in tieferen Wasserschichten.

    Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt untersuchte in den vergangenen Monaten die Unfallursache. Dazu wurden auch mehrere Gutachten in Auftrag gegeben. Unter anderem zu der Frage, ob der Jäger, der das Boot gesteuert hat, einen schwerwiegenden Fehler gemacht haben könnte. Und: ob das Boot von seiner Bauart her überhaupt dazu geeignet war, fünf Personen aufzunehmen. Auch der TÜV und die Wasserschutzpolizei waren in die Untersuchungen einbezogen.

    Das Ergebnis aus Sicht der Staatsanwaltschaft: Sowohl den Bootsführer als auch den Eigentümer von Teich und Wasserfahrzeug trifft eine erhebliche Schuld am Tod der beiden Jäger. Aus diesem Grund hat die Anklagebehörde jetzt zwei Strafbefehle wegen fahrlässiger Tötung gegen die beiden Männer beantragt. Gefordert werden Geldstrafen in Höhe von je 120 Tagessätzen, also jeweils drei Monatsgehältern.

    Das Amtsgericht Pfaffenhofen wird nun darüber entscheiden, ob das Drama auf dem Teich auf diese Weise strafrechtlich aufgearbeitet und zu den Akten gelegt werden kann. Falls nicht, kommt es zu einem Prozess. Gleiches ist der Fall, wenn die beiden Männer Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen. Beide – und auch die übrigen Mitglieder der Jagdgesellschaft – stehen nach wie vor schwer unter dem Eindruck des Geschehenen. Der Bootsführer aus dem Raum Regensburg war nach dem Unglück psychisch sehr stark angeschlagen und musste sich in fachärztliche Behandlung begeben.

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