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Ingolstadt: Corona-Inzidenz über 50: Das gilt ab Dienstag in Ingolstadt

Ingolstadt

Corona-Inzidenz über 50: Das gilt ab Dienstag in Ingolstadt

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    Händler bieten während der Pandemie unter anderem Terminshopping an.
    Händler bieten während der Pandemie unter anderem Terminshopping an. Foto: Andreas Arnold/dpa/Symbolfoto

    Das maßgebliche Robert-Koch-Institut meldet für die Sieben-Tages-Inzidenz am Sonntag einen Wert von 94,6 für die Stadt Ingolstadt. Damit liegt Ingolstadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen über dem Schwellenwert von 50. Für diesen Fall sieht die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verschärfende Maßnahmen vor, teilt die Stadt mit.

    Neue Corona-Maßnahmen: Das gilt ab Dienstag in Ingolstadt

    Ab Dienstag, 23. März, 0 Uhr, gelten für Ingolstadt die Regelungen für die Sieben-Tages-Inzidenz zwischen 50 und 100. Demnach gilt: Zusätzlich zu den für die tägliche Versorgung unverzichtbaren Ladengeschäften und dem Großhandel ist dann die Öffnung von sonstigen Ladengeschäften für einzelne Kunden nur nach vorheriger Terminbuchung („Click & Meet“) für einen fest begrenzten Zeitraum zulässig. „Click & Collect“ (Abholen nach vorheriger Bestellung) ist selbstverständlich auch möglich.

    In Ingolstadt können Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten nur nach vorheriger Terminbuchung, für eine begrenzte Besucherzahl und bei Erhebung der Kontaktdaten der Besucher öffnen. Eine Terminbuchung der städtischen Museen ist unter www.ingolstadt.de/museen/reservierung möglich.

    Corona-Inzidenz in Ingolstadt: Keine Veränderungen bezüglich der Kontaktbeschränkungen

    Keine Veränderung gibt es hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen – weiterhin ist der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken nur gestattet mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen einesweiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird.

    In Ingolstadt ist nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der genannten Kontaktbeschränkung sowie zusätzlich unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt. Der Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportlersowie der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader bleiben unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 zulässig. Die Details zu den einzelnen Vorgaben sind in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sowie in der Amtlichen Bekanntmachung der Stadt vom Sonntag zu finden.Welche Regelungen jeweils aktuell gelten, ist auch auf der Seite www.ingolstadt.de/corona im Menüpunkt „Corona-Inzidenz - das gilt aktuell in Ingolstadt“ dargestellt. (nr)

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