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Ingolstadt: Bluttat in Bittenbrunn: Angeklagte beging bisher kein Verbrechen

Ingolstadt

Bluttat in Bittenbrunn: Angeklagte beging bisher kein Verbrechen

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    Eine 30-Jährige muss sich wegen Verdachts auf Totschlag vor dem Landgericht Ingolstadt verantworten.
    Eine 30-Jährige muss sich wegen Verdachts auf Totschlag vor dem Landgericht Ingolstadt verantworten. Foto: Harry Jung (Archiv)

    Der Prozess um eine 30-jährige Frau aus Sachsen-Anhalt, die am 23. Dezember 2019 im Neuburger Stadtteil Bittenbrunn ihren Ex-Freund erstochen haben soll, ging am Donnerstag am Ingolstädter Landgericht in die fünfte Runde. Obwohl die Angeklagte bereits vergangene Woche gestanden hat, dass sie in jener Nacht auf den 41-Jährigen eingestochen habe, sind die genaueren Umstände, die letztendlich zur Tat geführt haben, immer noch unklar. Ist ihr Ex-Freund, bei dem sie mit in der Wohnung lebte, wirklich zuerst mit dem Messer auf sie losgegangen, wie die Angeklagte selbst angibt? Litt die damals 29-Jährige unter Entzugserscheinungen? Oder stand sie derart unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen, sodass sie womöglich gar nicht steuerungs- beziehungsweise schuldfähig war? All das ist bislang nicht geklärt. Nun verlas der Vorsitzende Richter Konrad Kliegl das Bundeszentralregister – ein weiteres kleines Puzzleteilchen in diesem nicht ganz einfachen Fall.

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