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Ingolstadt: Bluttat in Bittenbrunn: Angeklagte beging bisher kein Verbrechen

Ingolstadt

Bluttat in Bittenbrunn: Angeklagte beging bisher kein Verbrechen

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    Eine 30-Jährige muss sich wegen Verdachts auf Totschlag vor dem Landgericht Ingolstadt verantworten.
    Eine 30-Jährige muss sich wegen Verdachts auf Totschlag vor dem Landgericht Ingolstadt verantworten. Foto: Harry Jung (Archiv)

    Der Prozess um eine 30-jährige Frau aus Sachsen-Anhalt, die am 23. Dezember 2019 im Neuburger Stadtteil Bittenbrunn ihren Ex-Freund erstochen haben soll, ging am Donnerstag am Ingolstädter Landgericht in die fünfte Runde. Obwohl die Angeklagte bereits vergangene Woche gestanden hat, dass sie in jener Nacht auf den 41-Jährigen eingestochen habe, sind die genaueren Umstände, die letztendlich zur Tat geführt haben, immer noch unklar. Ist ihr Ex-Freund, bei dem sie mit in der Wohnung lebte, wirklich zuerst mit dem Messer auf sie losgegangen, wie die Angeklagte selbst angibt? Litt die damals 29-Jährige unter Entzugserscheinungen? Oder stand sie derart unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen, sodass sie womöglich gar nicht steuerungs- beziehungsweise schuldfähig war? All das ist bislang nicht geklärt. Nun verlas der Vorsitzende Richter Konrad Kliegl das Bundeszentralregister – ein weiteres kleines Puzzleteilchen in diesem nicht ganz einfachen Fall.

    Landgericht Ingolstadt: Vergehen wegen Betäubungsmitteln und Alkohol

    Zur Angeklagten gibt es zwei Eintragungen: eine fahrlässige Trunkenheit im Verkehr aus dem Jahr 2016, die mit einem Strafbefehl über 1500 Euro (50 Tagessätze zu je 30 Euro) abgegolten war, und ein unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln, Heroin, im Jahr 2018, der einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 600 Euro (40 Tagessätze zu je 15 Euro) nach sich zog. Sonst hat sich die Angeklagte bislang nichts zuschulden kommen lassen – also kein größeres Verbrechen. Die früheren Vergehen passen mit der Drogengeschichte der Beschuldigten zusammen, über die ein Sachverständiger zu einem früheren Zeitpunkt im Verfahren schon ausgesagt hat. Zur Erinnerung: Die Angeklagte nimmt seit ihrer Lehrzeit Drogen wie Ecstasy, Speed, Kokain und Heroin. Zur Tatzeit soll sie 2,2 bis 2,6 Promille im Blut gehabt haben.

    Erster Verhandlungstag am Landgericht im Prozess zur Tat in Bittenbrunn am 23. Dezember 2019. Die Angeklagte ist rechts im Bild, links Verteidigerin Christina Keil.
    Erster Verhandlungstag am Landgericht im Prozess zur Tat in Bittenbrunn am 23. Dezember 2019. Die Angeklagte ist rechts im Bild, links Verteidigerin Christina Keil. Foto: D. Pfaffel

    Richter Kliegl erklärte, wie der Prozess nun weitergehen wird: Diverse Whats-App-Konversationen der Angeklagten mit verschiedenen Personen werden per Selbstleseverfahren eingeführt. Am Montag wird die Hauptverhandlung fortgesetzt. Dann werden noch einmal Zeugen gehört, unter anderem ein Bekannter und die Mutter der Angeklagten. Außerdem wird die psychiatrische Gutachterin ihr Ergebnis präsentieren. Das Gutachten wird wahrscheinlich zeigen, inwieweit die Angeklagte zur Tatzeit zurechnungsfähig war. Die 30-Jährige selbst hatte sich in ihrer Einlassung als „total alkoholisiert und zugedröhnt“ bezeichnet. Sanitäter und Polizisten, die die Beschuldigte am 23. Dezember unmittelbar nach dem Vorfall betreut hatten, sagten aus, dass sie sich in einem „emotionalen Ausnahmezustand“ befunden habe. Gleich mehrere Zeugen beschrieben sie bisher als aggressiv und wankelmütig.

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