Wenn es strafbar wäre, ein Gericht schwindelig zu quatschen, dann hätte sich der Angeklagte seit Prozessbeginn inzwischen in Richtung Höchststrafe palavert. Selbstverständlich aber gilt auch in Saal 11 des Landgerichts vor der Großen Strafkammer unter Vorsitz von Landgerichtsvizepräsident Jochen Bösl das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung. Und deshalb darf der Angeklagte dort von seinem Fragerecht Gebrauch machen. Auch wenn er dabei seltener prägnant formulierte Fragesätze benützt, sondern recht regelmäßig auf Stichworte aus dem Zeugenstand hin das freie Assoziieren im Kreise beginnt.
Ingolstadt