„Es tut mir leid, dass die Frau gestorben ist. Ich bin nicht ihr Mörder“, so das letzte Wort des Angeklagten nach den Plädoyers am Dienstag. Seine Unschuldsbeteuerung hat ihm nicht geholfen. Weil das Ingolstädter Landgericht es als erwiesen ansah, dass der 28-Jährige eine 80-jährige Frau bestialisch getötet hat, um einen vorangegangenen Raub zu verdecken, hat es ihn am Freitag wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Landgericht Ingolstadt: Indizien gegen den 28-Jährigen sind erdrückend
Die Indizien zulasten des Angeklagten waren erdrückend. Neben einer Visitenkarte hat er Fingerabdrücke und DNA-Spuren am Tatort und an Beutestücken hinterlassen. Nach Überzeugung der 1. Strafkammer hat der 28-Jährige am Abend des 11. November 2019 an der Haustür des Opfers im Ingolstädter Süden geklingelt, um die Rentnerin zu berauben. Diese öffnete, weil eine Medikamentenlieferung ihrer Apotheke angekündigt war. Noch im Eingangsbereich soll es dann zu einem ersten Gerangel gekommen sein, bei dem der arbeitslose Bauhelfer die Visitenkarte einer Sachbearbeiterin des Ausländeramtes verloren hat, die letztlich zu seiner Ergreifung führte.
Das Gericht geht davon aus, dass er dann zwei Schmuckschatullen entwendet hat, wobei die Gewaltanwendung noch „nicht massiv“ gewesen sei, so der Vorsitzende Richter Konrad Kliegl bei der Urteilsbegründung. Ein Tötungsvorsatz habe zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorgelegen, sodass eine Verurteilung wegen Habgier und Heimtücke – wie von der Staatsanwaltschaft beantragt – ausschied. In den Schatullen, so Kliegl weiter, habe sich Schmuck befunden, den „ältere Damen halt so haben, nicht die großen Brillis“.
Urteil in Ingolstadt: Die Frau hat den 28 Jahre alten Mann erkannt
Dann ist die Situation nach Überzeugung des Gerichts eskaliert: Weil die Frau ihn erkannt hat – der 28-Jährige hatte kurz vorher beim Auszug einer Familie aus dem Nachbarhaus geholfen –, habe der Angeklagte den Entschluss gefasst, sie zu beseitigen. Kliegl: „Der Angeklagte hat mit einem absoluten Vernichtungswillen gehandelt.“
Er habe die Frau in den Keller gebracht, mit Klebeband umwickelt, mit Schlägen und Tritten schwerst verletzt und ihr eine Plastiktüte über dem Kopf gezogen. Die 80-Jährige ist erstickt. Die Erklärung des Angeklagten, wonach ihm die Familie, der er beim Auszug geholfen hatte, die Tat unterschieben wolle, bezeichnete Kliegl als „konstruiert“ und „durch die Indizien widerlegt“.
![Am Landgericht Ingolstadt musste sich ein 28 Jahre alter Mann verantworten. Am Landgericht Ingolstadt musste sich ein 28 Jahre alter Mann verantworten.](https://images.mgpd.de/img/100189126/crop/c1_1-w100/573691443/2052060408/copy20of20img0045202tif.jpg)
Dem weiteren Antrag der Staatsanwaltschaft, die besondere Schwere der Schuld festzustellen mit der Folge, dass eine Haftentlassung nach 15 Jahren ausscheidet, wollte sich die Kammer nicht anschließen, auch wenn es sich um einen Akt „massiver Brutalität“ gehandelt habe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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