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Ingolstadt: 1200 Euro pro Tür: Schlüsseldienst-Betrüger muss ins Gefängnis

Ingolstadt

1200 Euro pro Tür: Schlüsseldienst-Betrüger muss ins Gefängnis

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    Ein Schlüsseldienst-Betreiber muss wegen Täuschung seiner Kunden eineinhalb Jahre in Haft.
    Ein Schlüsseldienst-Betreiber muss wegen Täuschung seiner Kunden eineinhalb Jahre in Haft. Foto: Silvio Wyszengrad (Symbol)

    Die vier Taten, über die das Ingolstädter Amtsgericht am Donnerstag zu urteilen hatte, sind keine typischen Schlüsseldienst-Fälle, in denen sich jemand zu ungünstiger Zeit aus seiner Wohnung ausgesperrt hat und der herbeigerufene Handwerker die Notlage erpresserisch ausnutzt. Vielmehr standen strafwürdige Täuschungen im Vordergrund, sodass das Gericht den Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt hat – ohne Bewährung. Außerdem muss er fast 2700 Euro Wertersatz leisten. Der Mann arbeitete mit ganz besonderen Tricks.

    Ingolstadt: Schlüsseldienst-Betrüger muss ins Gefängnis

    Getäuscht habe der Angeklagte mehrfach, begründete Richter Michael Fein sein Urteil. Dies beginne bereits bei der Internetseite, auf der der 56-Jährige vorgegeben habe, in Ingolstadt ansässig zu sein, um dann Kosten von 80 Euro für seine Anfahrt aus dem Landkreis Freising geltend zu machen. Zudem seien, wie er aus eigener Erfahrung wisse, ortsansässige Handwerker für Kunden attraktiver, weil sich eine „längerfristige Zusammenarbeit“ entwickeln könne, erläuterte der Richter. Der Angeklagte habe auch vorsätzlich getäuscht: Warum sonst hätte er sich eine Ingolstädter Festnetznummer einrichten lassen sollen? Die Zusatzkosten wären „betriebswirtschaftlich unsinnig“, fasste Fein zusammen.

    Darüber hinaus hat der Angeklagte offenbar Vertragsformulare verwendet, in die er – textlich hervorgehoben – Pauschalen von um die 150 Euro eingetragen hat. Die weiteren Kosten seien im Kleingedruckten versteckt gewesen, monierte Fein. So sind für das Öffnen einer Tür rund 600 Euro zusammengekommen und für den Einbau eines neuen Schlosses – das Schloss ist beim Öffnen jedes Mal zerstört worden – noch einmal dieselbe Summe, insgesamt also etwa 1200 Euro.

    Schlüsseldienst-Betreiber hat seine Dienste nicht nur in Ingolstadt angeboten

    Die beiden Beträge habe der Angeklagte einzeln verlangt, um – so die Einschätzung des Richters – bei den Kunden den Eindruck zu erwecken, es handele sich bei dem Teilbetrag um die Gesamtkosten. Auch habe der Angeklagte über die Qualität der eingebauten Schlösser getäuscht und Abnutzungskosten für Spezialwerkzeuge verlangt, bei denen es sich – wie Staatsanwalt Thorsten Schalk sagte – um einfache Plastikkarten gehandelt habe.

    Offenbar hat der Handwerker seine Dienste nicht nur in Ingolstadt angeboten. Während der Verhandlung klang nämlich an, dass auch an anderen Gerichten Verfahren gegen ihn laufen - wohl überwiegend zivilrechtliche, in denen Kunden ihr Geld zurückhaben wollen. Eigentlich wollte Fein den Schlüsseldienst-Betreiber sogar zu einer noch längeren Freiheitsstrafe verurteilen, tat dies aber wegen der langen Verfahrensdauer „aus rechtsstaatlichen Gründen“, wie er sagte, nicht.

    Bewährungsstrafe kam für das Gericht nicht in Betracht

    Obwohl der 56-Jährige nicht vorbestraft ist, kam für das Gericht eine Bewährungsstrafe nicht in Betracht: „Ich bin davon überzeugt, dass Sie das wieder machen“, sagte Michael Fein mit Blick auf die Uneinsichtigkeit des Angeklagten, der bis zum Schluss sein Geschäftsmodell verteidigt hat.

    Auch sein Verteidiger Felix Dimpfl hat noch im Plädoyer davon gesprochen, dass die Vertragsfreiheit es erlaube, auch „höhere Preise zu vereinbaren“, und betont: „Mein Mandant mag teuer sein, aber er ist kein Betrüger.“ Im Falle einer Berufung, die der Verurteilte nicht ausschließen wollte, würde ein wenig Unrechtsbewusstsein wohl nicht schaden.

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