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Neuburg: Im Englischen Garten in Neuburg fallen kranke Bäume

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Im Englischen Garten in Neuburg fallen kranke Bäume

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    Naturschutzreferent Siegfried Geißler umarmt einen Baum – es ändert nichts am Einschlag im Englischen Garten.
    Naturschutzreferent Siegfried Geißler umarmt einen Baum – es ändert nichts am Einschlag im Englischen Garten. Foto: Winfried Rein

    Im Englischen Garten fahren Mitte nächster Woche Harvester auf, das sind schwere Holzerntemaschinen. Der Wittelsbacher Ausgleichsforst, kurz WAF, als Grundeigentümer lässt Bäume im Auwald östlich des TSV-Sportgeländes fällen. Es handle sich ausschließlich um die Sicherheit der dortigen Wege, betont WAF-Direktor Peter Niggemeyer. Um Proteste abzumildern und dem Naturschutz zu entsprechen, hat der WAF im Vorfeld alle beteiligten Behörden eingeschaltet. Vertreter von Stadt, Stadtgärtnerei und der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt bezeichnen die Abstimmung als vorbildlich.

    Kranke Eschen werden im Englischen Garten in Neuburg gefällt

    Die Fällaktion soll nächsten Mittwoch an der Zufahrt zum TSV-Sportplatz beginnen und sich Richtung Klärwerk bewegen. In fünf Tagen soll alles vorbei sein. Die betroffenen Bäume sind bereits rot markiert. Erneut erweist sich das Eschentriebsterben als Anlass für den Eingriff. Die von einem Pilz gebeutelte Baumart steht im schlimmsten Fall vor dem Aussterben. „Durch eine eingeschleppte Krankheit verstärkt sich der Druck der Verkehrssicherungspflicht“, sagt Peter Niggemeyer vom Wittelsbacher Ausgleichsfonds.

    Die WAF-Förster haben die erkrankten Eschen bereits seit Herbst im Blickfeld. Jetzt im Winter will man einen ersten Einschlag umsetzen, weitere werden wohl im nächsten Winter folgen. Der Eigentümer will keinerlei Risiko eingehen und Zwischenfälle wie in Ingolstadt, als eine Frau von einem Ast getroffen worden war, unbedingt vermeiden. Der betreffende Waldbereich war allerdings vorher auf Totholz kontrolliert worden.

    Sieben Hektar werden zur Tabuzone in Neuburg

    Beim Ausschnitt in Neuburg fällt kommende Woche auch der eine oder andere Baum mit Spechtlöchern oder Fledermausbehausungen. Dafür müsse ein besonderer Ausgleich geschaffen werden. Der WAF will deshalb im Einvernehmen mit Stadt und Landratsamt die sieben Hektar umfassende Fläche westlich des TSV-Geländes entlang des Dammes stilllegen. In diesem Biotop soll der Auwald sich selbst überlassen und die inneren Wege sollen gesperrt werden.

    Nachdem der Englische Garten vielen Neuburgern der Naherholung dient, kann diese geplante Tabuzone natürlich als Verlust definiert werden. „Ökologisch ist es aber ein Gewinn“, findet Naturschutzbeauftragter Siegfried Geißler, „denn der Auwald ist der wertvollste Lebensraum, den wir überhaupt haben“. In der geplanten Biotopzone hat Gärtnermeister Siegfried Muschler 33 Bäume geortet, die für den Naturschutz Bedeutung haben, aber aus Krankheitsgründen eigentlich gefällt werden müssten. Sie bleiben jetzt stehen. Das sei der Ausgleich für die Sperrung von etwa 800 Metern Wege, erklärt Stadtsprecher Bernhard Mahler, eine Übereinkunft, mit der man nun leben müsse.

    Am Längenmühlbach wurden bereits Bäume gefällt

    Verkehrssicherung, Naherholung, Natur- und Artenschutz – „wir müssen das alles jetzt unter einen Hut bringen“, erklärt der WAF-Direktor. Wirtschaftlich sei die Nutzung des Englischen Gartens uninteressant, „eher ein Draufzahlgeschäft“. Herschenken wird die Stiftung den stadtnahen Auwald auch nicht. Zum Wittelsbacher Ausgleichsfonds gehören über 11.000 Hektar Forst, der Englische Garten umfasst 65 Hektar.

    Mit der jüngsten Fällaktion von Uniper am Längenmühlbach hat der Einschlag im Englischen Garten nichts zu tun. Der Kraftwerksbetreiber wollte in erster Linie seinen Entwässerungsgraben freikriegen und hatte dazu eine Firma aus dem Kreis Donau-Ries beauftragt. Am Entfernen der kranken Eschen gebe es nichts auszusetzen, sagt Gerhard Grande vom Landratsamt, aber die Aktion in einem FFH-Gebiet hätte rechtzeitig angekündigt und abgesprochen werden müssen. Für ähnliche Aktionen verlange man von Uniper eine entsprechende Vorplanung. Außerdem prüfe die Naturschutzbehörde noch, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.

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