„Nicht für medikamentöse Anwendung!“, sei auf jeder Rechnung für Cytosolfraktion gestanden, betonte der Geschäftsführer eines Wismarer Biotechnologie-Unternehmens nun vor dem Ingolstädter Landgericht. Es sei aber nicht Aufgabe des Herstellers, Kunden nach der weiteren Verwendung zu fragen. Auch den 66-jährigen Ingolstädter nicht, der Cytosolfraktion zu BG-Mun weiterverarbeitet – oder auch nur übernommen – und als Mittel gegen Krebs vertrieben haben soll (wir berichteten).
Ingolstadt