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Gericht in Neuburg: Prozess in Neuburg: „Sie hatten nicht das Recht zur Selbstjustiz“

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Prozess in Neuburg: „Sie hatten nicht das Recht zur Selbstjustiz“

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    Wegen eines Vorfalls auf einem Neuburger Parkplatz stehen drei junge Menschen nun vor Gericht.
    Wegen eines Vorfalls auf einem Neuburger Parkplatz stehen drei junge Menschen nun vor Gericht. Foto: Maya Spitzer (Symbolfoto)

    Er rannte weg. Dann ist der Mann stehengeblieben, auf dem Parkplatz vor dem Kino, habe behauptet, dass er nie eine Frau geschlagen habe. „Da ist mir die Sicherung durchgebrannt“, erzählt die 29-Jährige. Und sie ballte ihre Faust und sie holte aus und sie schlug ihn damit ins Gesicht.

    Prozess in Neuburg: Im Raum steht unter anderem Körperverletzung

    Deswegen muss sich die junge Frau, eine Verkäuferin, an diesem Morgen vor dem Amtsgericht in Neuburg erklären. Körperverletzung – so lautet einer der Punkte, die ihr Thorsten Schalk von der Staatsanwaltschaft vorwirft. Außerdem soll sie gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen haben: Demnach hat die Polizei im Apartment der 29-Jährigen, in dem sie zusammen mit ihrem Lebensgefährten wohnt, unter anderem ein halbes Gramm Marihuana und einige Pillen entdeckt. Weder ihre Drogen noch die ihres Freundes, versichert sie – und winkt ab: „Aber sie wurden in meiner Wohnung gefunden. Deshalb sind es wohl meine Drogen.“

    Der Partner, ein 33 Jahre alter Gerüstbauer aus dem Landkreis, sitzt neben ihr auf der Anklagebank. Genauso eine 19-jährige Altenpflegerin, die die gesamte Verhandlung über schweigt. Alle drei könnten auf unterschiedliche Weise in den Fall verwickelt sein, in dessen Mittelpunkt ein junger Mann steht. An einem Abend im Oktober 2019 soll dieser so heftige Hiebe abbekommen haben, dass er unter anderem ein Schädelhirntrauma und eine Rückenfraktur erlitt, jedenfalls nach Ausführungen des Staatsanwalts. Wie aber kam es dazu?

    Grund für diesen Affront, das erklärt die 29-Jährige im Prozess, sei die wiederholte Gewalt, die das vermeintliche Opfer gegenüber Frauen gezeigt habe. Sie selbst habe sie während ihrer eineinhalb Jahre andauernden Beziehung mit ihm immer wieder erlebt. Der Mann habe sie geschlagen und misshandelt, woraufhin sie sich Hilfe bei der Polizei gesucht habe. Dann trennten sie sich, hätten keinen Kontakt mehr gehabt. Funkstille. Allerdings habe sie mitbekommen, dass er handgreiflich blieb. Zum Beispiel einer Freundin gegenüber, die er mitten in der Stadt geschlagen haben soll, schildert die Angeklagte dem Richter Gerhard Ebner. Die Frau sei an Krebs erkrankt, sagt sie. „Ich war erschüttert.“

    Amtsgericht Neuburg: Klären lässt sich der Vorfall an diesem Tag nicht

    Als sie ihn dann an besagtem Abend im Oktober zufällig auf dem Parkplatz vor dem Kinopalast gesehen habe, musste sie ihn zur Rede stellen. „Ich wollte ihn in einem ruhigen Moment fragen, warum er das getan hat.“ Dieser Vorstoß eskalierte. Sie habe ihn geschubst, er sie geschlagen. Ihr Lebensgefährte erwiderte den Schlag, um seine Freundin zu verteidigen und traf ihn im Gesicht. Dann lief der Geschädigte weg, die junge Frau hinterher. Er stürzte, verlor Kappe und Schuh, stand auf, flüchtete weiter, blieb vor einem Fitnessstudio stehen, um dann den Satz zu sagen, der die Sicherung seiner ehemaligen Lebensgefährtin zum Durchbrennen brachte. Sie trifft.

    „Sie hatten nicht das Recht zur Selbstjustiz“, entgegnet Thorsten Schalk ihrer Aussage. Den Staatsanwalt irritiert es außerdem, dass der Geschädigte lediglich zwei Schläge ins Gesicht abbekommen haben soll. Wie aber könne jemand vorne geschlagen werden und ebenso hinten, am Rücken, verletzt sein?

    Klären lässt sich diese Frage zumindest an diesem Tag im Saal 42 nicht. Was mitunter daran liegt, dass das mutmaßliche Opfer nicht im Amtsgericht erscheint. Die Verhandlung wird am Dienstagmorgen, 4. August, fortgesetzt.

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